Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigung beantragen

Die Meldebescheinigung kann persönlich oder schriftlich in jeder Bürger-Service-Station oder durch eine beauftragte Person unter Vorlage des Personalausweises und der Vollmacht, beantragt werden.
Welche Bescheinigung Sie benötigen, sagt Ihnen die anfordernde Stelle.

Beschreibung

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Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

der Zutritt in die Verwaltungsgebäude ist ausschließlich mit einem vorab gebuchten Online-Termin möglich. Den Termin buchen Sie sich bitte unter www.duisburg.de/termine (Öffnet in einem neuen Tab)

Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung beinhaltet die Angabe des Namens, Vornamens, Doktorgrades, Geburtsdatum und der derzeitigen Wohnung. Sie dient meist zur Vorlage bei anderen Behörden oder Firmen zum Nachweis des aktuellen Wohnsitzes.

Erweiterte Meldebescheinigung
Zusätzlich zu den Angaben in einer Meldebescheinigung kann die erweiterte Meldebescheinigung auch die Angaben zu früheren Namen, Geburtsort, Geschlecht, gesetzlichen Vertretern, Staatsangehörigkeiten, Religionseinträgen, Ein-/Auszugsdaten, Familienstand, Ehegatten, minderjährigen Kindern, Pässen und Ausweisen enthalten. 

Die erweiterte Meldebescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt gefordert, oder bei ausländischen Bürgern zur Vorlage bei ihrem Konsulat ("Aufenthaltsbescheinigung")

Zur Vorlage bei einem in- oder ausländischen Rententräger kann bescheinigt werden, dass zu einer Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung kein Sterbedatum gespeichert ist ("Lebensbescheinigung"). Diese Bescheinigung kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgehändigt werden.

Direkte Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen ab dem 16. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht und den Personalausweis.

Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):

Benötigen Sie eine Meldebescheinigung für deutsche Rententräger aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so ist dies persönlich oder schriftlich beim BSS zu beantragen. Diese Meldebescheinigung ist für Rentenangelegenheiten kostenfrei.

Meldebescheinigungen für ausländische Rententräger können leider nicht kostenfrei erstellt werden.

Ist der Antragsteller oder eines der Kinder zuletzt vor dem Jahr 1975 in Duisburg gemeldet gewesen, ist das Bürger- und Ordnungsamt (Altdatei) (Öffnet in einem neuen Tab) zuständig.

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