Abschleppmaßnahmen
Neben der Erteilung von Verwarnungen, sind Abschleppmaßnahmen bei gegenwärtigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit unausweichlich.
Beschreibung
Beschreibung
Die städtischen Überwachungskräfte (Politessen) sind daher neben der Polizei dazu legitimiert, Abschleppmaßnahmen (Sicherstellungen gem. § 24 OBG i.V.m. §§ 43 bis 46 PolG NRW) zu veranlassen.
Um also mögliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausschließen zu können, werden widerrechtlich geparkte Fahrzeuge z. B. auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte, vor oder in Feuerwehrzufahrten, in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereichen und auf Rad- und Gehwegen, im Wege des sofortigen Vollzugs abgeschleppt und sichergestellt.
Die auf Veranlassung der städtischen Verkehrsüberwachungskräfte sichergestellten Fahrzeuge werden von der Firma
Abschleppdienst Sluka GmbH (Tel. 0203/36350614)
zum Verwahrungsgelände auf der Kaßlerfelder Str. 111, 47059 Duisburg (Neuenkamp) gebracht.
Fahrzeugführer/-halter, deren Fahrzeug abgeschleppt wurde, können montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt (Tel. 0203/283-3370 oder -2599) den Standort ihres Fahrzeugs erfragen. Außerhalb der städtischen Dienstzeiten erteilt die Leitstelle der Polizei (Tel. 0203/280-0) Auskunft über den Verwahrungsort.
Die Abholung eines sichergestellten Fahrzeugs ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Kfz-Schein) oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Kfz-Brief)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zahlungsmittel (Bargeld oder EC-Karte)
- Bei Abholung durch Dritte muss zusätzlich noch eine Vollmacht des Fahrzeughalters vorgelegt werden, wenn weder Teil 1 oder 2 der Zulassungsbescheinigung verfügbar sind.