Abmeldung von Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.

Die Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem Auszugsdatum bei der Meldebehörde angezeigt werden.

Beschreibung

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Bitte vereinbaren Sie Termine. Das spart Wege und vermeidet Wartezeiten. Gerne auch per E-Mail, siehe Kontakte.

Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit können sich bei An- und Abmeldung an den Bürgerservice wenden.

Innerhalb des Bundesgebietes entfällt die Verpflichtung zur Abmeldung.

Bitte buchen Sie online einen Termin (Öffnet in einem neuen Tab)