Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger (eID-Karte)

Beschreibung

Beschreibung

Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte stellen.
Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Der Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr gestellt werden. Die Gültigkeit  beträgt 10 Jahre.  
Eine Neubeantragung wegen Eheschließung ist frühestens 8 Wochen vor der Heirat möglich.
Bitte legen Sie dazu die Bestätigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vor.

Alle EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraum, die in Duisburg ihren Hauptwohnsitz haben, können ihre eID-Karte in einer der Bürger-Service-Stationen des Amtes für bezirkliche Angelegenheiten beantragen. Die Aushändigung der eID-Karte kann nur in der gleichen Bürger-Service-Station erfolgen. 

Bitte buchen Sie hier einen  Termin für die Beantragung: Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)


Weiterer Ablauf:
Die eID-Karte wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Produktion dauert ca. 4 – 6 Wochen. Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen einen Brief, in dem Ihnen PIN, PUK und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion mitgeteilt wird. Bei der Beantragung der eID-Karte können Sie angeben, ob Sie den Brief zu Ihrer Anschrift erhalten wollen oder ob der Brief zur Ausweisbehörde übersandt werden soll.

Die Abholung der eID-Karte kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht, sofern Sie bei der Antragstellung nicht schriftlich hinterlegt haben, dass  die eID-Karte vom Ehegatten abgeholt wird. In der Vollmacht muss erklärt werden, ob der Betroffene den PIN-Brief erhalten hat und ob er die Online-Ausweisfunktion nutzen möchte.
 
Die Aushändigung der eID-Karte kann nur im gleichen Bürger-Service erfolgen. Bitte buchen Sie hier einen Termin für die Abholung:  Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)