Straßenmusik

Beschreibung

Beschreibung

Straßenmusiker gehören als belebendes Element zum Bild einer jeder Stadt und sind auch in Duisburg willkommen.

In der Duisburger Innenstadt ist das Musizieren nur mit ordnungsbehördlicher Genehmigung erlaubt. Dies gilt insbesondere im Bereich der Fußgängerzone und des Hauptbahnhofes. Die Erlaubnis hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Tagen und ist mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro verbunden. In allen anderen Fußgängerzonen oder öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet ist keine ausdrückliche Erlaubnis notwendig.

Folgende Regeln sind zu beachten:

  • Es dürfen keine elektronischen Wiedergabegeräte oder Verstärker benutzt werden.
  • Alle 30 Minuten ist der Standort um mindestens 150 Meter zu wechseln.
  • Tonträger oder andere Dinge dürfen nicht verkauft werden.

Verstöße gegen diese Regeln können mit Verwarngeldern oder Bußgeldern geahndet werden.

Meldungen über Beeinträchtigungen durch Straßenmusiker richten Sie bitte an das Bürger- und Ordnungsamt.