Führerschein auf Probe

Beschreibung

Beschreibung

Führerschein auf Probe: „Was bedeutet das?“ 

Die Fahrerlaubnis für die Klassen A, B , C und D wird bei erstmaligem Erwerb auf Probe erteilt. Dabei handelt es sich um keine inhaltliche Einschränkung oder zeitliche Befristung der Fahrerlaubnis. Vielmehr soll gerade der/dem frischgebackenen Führerscheinbesitzer/in im Straßenverkehr in den ersten zwei Jahren ein gewisser Schutz geboten werden. 
So kann ein Neuling im Straßenverkehr Erfahrungen sammeln, sich an umsichtiges Fahrverhalten gewöhnen und sich im Straßenverkehr bewähren. Während dieser Zeit steht ein Führerscheinneuling unter „besonderer Beobachtung“ des Straßenverkehrsamtes. 

Begeht ein Führerscheinneuling in dieser Probezeit einen sogenannten schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Fehler im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes, so hat das Folgen. Nach der ersten schwerwiegenden oder nach zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlung muss ein Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen.


Die Probezeit verlängert sich dabei um weitere 2 Jahre. Bei einem weiteren schwerwiegenden Verstoß oder zwei weiteren weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit nach Teilnahme an dem Aufbauseminar wird eine Verwarnung erteilt und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten empfohlen.

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn nach Ablauf der vorbenannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen werden. Deshalb: „Nutzen sie diese Probezeit, um Ihr fahrerisches Können zu vertiefen. Vermeiden Sie die möglichen Folgen schwerer und häufiger Verkehrsverstöße

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Hinweis

Ihre Teilnahmebescheinigung für ein angeordnetes Aufbauseminar muss im Original fristgerecht der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen. Neben dem postalischen Weg bleibt Ihnen noch die Möglichkeit der persönlichen Abgabe vor Ort ohne Termin. 

Entweder am Infoschalter abgeben oder in den zugehörigen Briefkasten der Fahrerlaubnisbehörde einwerfen.