Mofa-Führerschein
Eine Mofa-Prüfbescheinigung erhalten Sie nach bestandener Prüfung beim TÜV; ein Antrag beim Straßenverkehrsamt ist nicht erforderlich.
Bei Verlust der Prüfbescheinigung liegt die Zuständigkeit beim TÜV.
Die Zulassung von Mofa (25er) und Roller (50er) erfolgt ebenfalls nicht durch das Straßenverkehrsamt, sondern es reicht ein Versicherungskennzeichen aus.