Falls bei der Anmeldung keine Urkunde vorgelegt wird, ist diese spätestens bei der nächsten Pass- / Ausweisbeantragung vorzulegen.
Der Reisepass ist vorzulegen, damit die Eintragung des Wohnortes geändert werden kann.
Binnenschiffer mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit melden sich in den Bürger-Service-Stationen an.
Folgende Personengruppen können nicht in den Bürger-Service-Stationen angemeldet werden, sondern wenden sich für die Anmeldung an das Amt für Integration und Einwanderungsservice:
- Personen mit Aufenthaltsgestattung
- Personen mit Duldung
- Personen mit abgelaufener Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung
- Personen mit einer Wohnsitzauflage für eine andere Stadt/Landkreis/Bundesland
- Visumsfrei einreisende Personen aus folgenden Ländern:
Albanien, Antigua und Barbuda, Australien, Bahamas, Bosnien-Herzegowina, Brunei Darussalam, Chile, Costa Rica, Dominica, Georgien, Grenada, Guatemala, Kiribati, Kolumbien, Kosovo, Macau, Malaysia, Marshall-Inseln, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Moldau, Montenegro, Nicaragua, Nordmazedonien, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Salomonen, Samoa, Serbien, Seychellen, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent u. Grenadinen, Taiwan, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Ukraine, Uruguay, Vatikan Stadt, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate.