Rattenbekämpfung
Details
Gebühren
Es entstehen für Sie keine Kosten.
Bemerkung
Meldung von Ratten
Das Sichten einzelner Ratten spricht nicht direkt für einen Rattenbefall von dem eine gesundheitliche Gefahr im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ausgeht. Hinweise für einen Rattenbefall sind z. B. Löcher, Rattenkot, Nageschäden, Gangsysteme und das Auftreten von mehreren Ratten insbesondere tagsüber, denn Ratten sind eigentlich scheu und nachtaktiv.
Rattenbekämpfung durch die Stadt Duisburg
Die Stadt Duisburg veranlasst seit Jahren Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf städtischen Grundstücken im öffentlichen Bereich, sowohl oberirdisch als auch im städtischen Kanalnetz. Die oberirdischen Bekämpfungsmaßnahmen werden durch die zuständigen Eigentümerdienststellen an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen vergeben. Diese Firma führt ständig Bekämpfungsmaßnahmen z.B. an Uferböschungen, Bahndämmen, in Kleingartenanlagen oder Grünflächen durch. Dabei werden Giftköder ausgelegt, die allerdings kein unmittelbar wirkendes Gift enthalten. In den Ködern befindet sich vielmehr ein Präparat, das die Blutgerinnung herabsetzt. Frisst eine Ratte an mehreren Tagen hintereinander die aus Haferflocken und Mais zusammengemischten Köder, dann verblutet sie innerlich und ein schmerzloser Tod tritt ein. Alle Stellen, an denen Giftköder ausgelegt werden, sind durch entsprechende Warnschilder gekennzeichnet. Haustiere müssen von diesen Stellen ferngehalten werden. Außerdem wird abhängig von der Witterungslage und bei Bedarf das städtische Kanalsystem mit Ködermaterial belegt. Zusätzliche Köder werden bei jeder Kanalinspektion ausgelegt.
Rattenbefall auf städtischen Grundstücken
Sollten Sie einen Rattenbefall auf städtischen Grundstücken (z.B. Gehwege, Straßen, Straßenbegleitgrün, Spielplätze, öffentliche Grünflächen) feststellen, können Sie sich telefonisch beim Servicecenter der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR unter der Rufnummer 0203/283 3000 über das weitere Vorgehen informieren und den Rattenbefall melden.
Wenn Sie einen Rattenbefall an städtischen Gebäuden (z.B. Schulen oder Kindergärten) feststellen, können Sie sich telefonisch beim Servicecenter der Stadt Duisburg unter der Rufnummer 0203/ 94000 über das weitere Vorgehen informieren und den Rattenbefall melden.
Ebenso können Sie den Befall direkt per E-Mail an ordnungsamtstadt-duisburgde oder schriftlich an die Stadt Duisburg, Bürger- und Ordnungsamt, 47049 Duisburg bekannt geben.
Die zuständigen Eigentümerdienststellen werden vom Bürger- und Ordnungsamt über den Rattenbefall informiert und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Rattenbefall auf Privatgrundstücken
Zur Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder die sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Als Mieter wenden Sie sich daher bitte direkt an den Eigentümer/Vermieter.
Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.
Es bleibt jedem Eigentümer überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er sich - gegen Entgelt - eines gewerblichen Schädlingsbekämpfers bedient, oder die Bekämpfung mit den in Apotheken, Samenhandlungen und Fachgeschäften zu erwerbenden und für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchführt. Geeignete Fachfirmen sind z. B. unter der Rubrik "Schädlingsbekämpfung" in den Gelben Seiten zu finden. Die Zulässigkeit einzelner Rattenbekämpfungsmittel für den Privatgebrauch sollte mit dem Fachhandel abgeklärt werden.
Sollten Sie einen Rattenbefall auf Privatgrundstücken feststellen, wenden Sie sich bitte an den Grundstückseigentümer. Sofern Ihnen der Eigentümer nicht bekannt ist, möchte ich Sie bitten entweder die Bewohner des betroffenen Grundstückes nach dem Eigentümer/Vermieter zu befragen oder die Bewohner über den Missstand zu informieren, sodass diese den Vermieter informieren können.
Falls der Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksberechtigte nach Ihrer Mitteilung nicht tätig wird, können Sie den Rattenbefall per E-Mail an ordnungsamtstadt-duisburgde oder schriftlich an die Stadt Duisburg, Bürger- und Ordnungsamt, 47049 Duisburg, melden. Ihrer Meldung fügen Sie bitte Nachweise über die Mitteilung des Rattenbefalls an den Eigentümer bzw. Grundstücksberechtigten bei. Das Bürger- und Ordnungsamt wird Ihre Meldung prüfen und die Eigentümer bzw. Grundstücksberechtigten zur notwendigen Schädlingsbekämpfung veranlassen. Dies kann nur erfolgen, wenn ein tatsächlicher Rattenbefall auf dem Grundstück festgestellt wurde.
Ratten übertragen gefährliche Krankheiten
Ratten sind Überträger gefährlicher Infektionskrankheiten. Zwar ist eine komplette Ausrottung der ungeliebten Nager aufgrund ihrer enormen Fruchtbarkeit (unter Laborbedingungen kann ein Paar im Jahr bis zu 800 Junge haben) nicht möglich, doch kann ihr Bestand durch nachhaltige Bekämpfung und eine Reduzierung des Nahrungsangebotes in Grenzen gehalten oder gar dezimiert werden.
Wo halten sich Ratten auf?
Ratten bevorzugen feuchte Lebensräume und hielten sich daher früher überwiegend an Uferböschungen und in der Kanalisation auf. In den letzten Jahren werden aber immer häufiger Parks, Grünanlagen, Fußgängerzonen und Wohngebiete befallen. Besonders auffällig wird das Problem aber auch bei Baumaßnahmen oder Erdarbeiten. Neben den ausgeglichenen Witterungsbedingungen und dem Fehlen natürlicher Feinde ist für diese Veränderung des Lebensraumes hauptsächlich der Mensch verantwortlich.
Speisereste sind ein willkommenes Nahrungsangebot.
Ratten breiten sich immer dort aus, wo ihnen ein großes und leicht zugängliches Nahrungsangebot zur Verfügung steht.
Besonders willkommene Leckerbissen sind dabei:
- achtlos weggeworfene Essensreste
- verschmutzte Mülltonnenstandorte und überquellende Müllcontainer
- durch die Toilette oder den Spülstein entsorgte Speisereste, die dann in der Kanalisation "landen"
- wilde Müllkippen.
Begünstigt werden die Lebensbedingungen durch dicht wachsende Pflanzen. Sie bieten ideale Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten.
Mithilfe der Bürger*innen
Ratten sind Allesfresser, die überall ihr Auskommen finden. Fleischreste aus der Mülltonne oder Speisereste im Gebüsch dienen ihnen ebenso als Nahrung wie der Unrat in der Kanalisation. Vermeiden Sie daher eine Vergrößerung des Nahrungsangebotes für die Ratten und halten folgende Grundregeln ein:
- Keine organischen Abfälle oder Essensreste über die Toilette oder den Spülstein entsorgen.
- Abfälle nur in dafür vorgesehene Abfallbehälter werfen. Abfallbehälter stets fest verschlossen und das Umfeld sauber halten.
- Sollten Sie über einen Komposthaufen verfügen, sollten Sie diesen so verschließen, dass ein Eindringen durch Ratten nicht möglich ist.
- Wildlebende Tiere nicht füttern, denn von nicht aufgenommenen Krümeln und Resten profitieren die Ratten.
- Rohrleitungen in Ordnung halten. Ratten können durch schadhafte Rohrleitungen Gänge nach oben graben oder durch einen verkrusteten Abfluss nach oben klettern und durch das WC bis in die Wohnung gelangen.
- Keinen Unterschlupf bieten:
Verschließen Sie offene Stellen am Gebäude, z.B. Lüftungsöffnungen in Bodennähe, durch Gitter o.ä.
Institutionen
Ansprechbar sind auch:
Call Duisburg 0203 - 94000
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR 0203/ 283 3000
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
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