Auskunftssperre bei Gefährdung
Über alle im Einwohnermelderegister verzeichneten Personen darf grundsätzlich Auskunft an Dritte erteilt werden. Unter besonderen Voraussetzungen kann zu einer Person eine Auskunftssperre vermerkt werden. Eine Auskunft an private Stellen wird dann nicht mehr erteilt.
Beschreibung
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Voraussetzungen:
- Die/Der Betroffene ist oder war in Duisburg gemeldet.
- Der/Dem Betroffenen würde aus der Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit,persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen.
- Die/Der Betroffene muss glaubhaft machen, dass eine derartige Gefahr besteht.