Bodenschutz

Bodenschutz verfolgt das Ziel, das Schutzgut Boden vor schädlichen Bodenveränderungen zu schützen bzw. die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hier erhalten Sie Informationen über schützenswerte Böden bzw. Bodenschutzvorrangflächen in Duisburg, Informationen zum Bodenschutz für Bauherren, sowie das Formblatt zum Ein- und Aufbringen von Böden.

Beschreibung

Beschreibung

Schützenswerte Böden/ Bodenschutzvorrangflächen

Das vordergründige Ziel ist es, zu vermeiden, dass schützenswerten Böden durch Planungsvorhaben beansprucht werden.

In Zusammenarbeit mit der IFUA-Projekt-GmbH hat die Stadt Duisburg daher „Planungskarten zum Bodenschutz“ entwickelt und Bodenschutzvorrangflächen ausgewiesen, die vor einer Inanspruchnahme geschützt werden sollen.

Die Karte der Bodenschutzvorrangflächen finden Sie unter bei "Links und Downloads".

Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Außenbereich bzw. in Landschaftsplangebieten gemäß BNatSchG auszugleichen. Hierbei ist auch das Schutzgut Boden in der Eingriffsbilanzierung zu betrachten und zu kompensieren.

Da es in NRW bislang kein einheitlich vorgegebenes Ermittlungs- und Bewertungsverfahren gibt, hat die Stadt Duisburg zur Sicherstellung eines einheitlichen und transparenten Vollzugs ein Bewertungsverfahren für Eingriffe in das Schutzgut Boden sowie die Bewertung der Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen entwickelt. Dieses orientiert sich an der Arbeitshilfe des Landes Baden-Württemberg „Bodenbewertungsverfahren aus Baden-Württemberg“ (2012), welches durch  Bericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz „Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB“ auch in NRW eingeführt worden ist, und wendet die Bodenkarte 1:50.000 (wenn vorhanden 1:5.000) des Geologischen Dienstes NRW sowie die „Karte der Bodenschutzvorrangflächen“ der Stadt Duisburg an.

Das Verfahren ermöglicht es, mit vertretbarem Aufwand die Auswirkungen von Bau- und Planverfahren auf das Schutzgut Boden mittels Bodenwerteinheiten (BWE) zu quantifizieren. 

Zur Umrechnung der Bodenwerteinheiten in naturschutzrechtliche Ökopunkte wurde ein Umrechnungsfaktor von 1,8 abgeleitet.

Für Planungsbüros hat die Stadt Duisburg einen anschaulichen Leitfaden zur Eingriffs- und Ausgleichsbewertung für das Schutzgut Boden in Duisburg erstellt, der das Bewertungsverfahren Schritt für Schritt erklärt. Den Leitfaden zur Eingriffs- Ausgleichsbewertung finden Sie unten bei "Links und Downloads"

Bodenschutz beim Bauen

Für Bauherren hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) einen Ratgeber zum Thema Bodenschutz beim Bauen herausgegeben, den sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) einsehen können.


Ein- und Aufbringen von Boden

In §§ 6 - 8 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden die bodenschutzrechtlichen Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden geregelt. 
Gemäß § 2 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW sind in diesem Zusammenhang Materialmengen über 800 m³ bei der zuständigen Bodenschutzbehörde mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme anzumelden. Das hierfür vorgesehene Formular finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des LANUV (Öffnet in einem neuen Tab).