Abfallwirtschaft - Rücknahme von Elektroaltgeräten

Seit dem 24. März 2006 dürfen bundesweit keine Elektroaltgeräte über die Hausmülltonne entsorgt werden. Hierzu können Verbraucherinnen und Verbraucher die Altgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben.

Beschreibung

Beschreibung

Alternativ können sie ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen.

Zudem sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen (1:1 Rücknahme) und Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden darf (0:1 Rücknahme).

Dasselbe gilt auch im Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob die Altgeräte dann einfach an den Händler geschickt werden können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. Die Abgabe/ Annahme von Altgeräten muss spätestens ab dem 24. Juli 2016 bei allen verpflichteten Vertreibern möglich wein.

Hersteller und Händler von Elektrogeräten sowie Anlagen zur Erfassung von Elektroaltgeräten finden weitere Informationen unter den Internetadressen: www.stiftung-ear.de und www.umweltbundesamt.de.