Hinweise zur EU-DSGVO

Beschreibung

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Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Verantwortlicher

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Burgplatz 19
47051 Duisburg

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzstadt-duisburgde

 

Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Das Gesundheitsamt nimmt Aufgaben nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) wahr.

Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind hierbei insbesondere 

  1. die Beobachtung, Erfassung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse und der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit, 
  2. der Schutz und die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung, die Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten und die Hinwirkung auf ihre angemessene gesundheitliche Versorgung; dies gilt insbesondere für sozial schwache und besonders schutzbedürftige Personen,
  3. die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der Hygiene,
  4. die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Blut, Blutprodukten, Medizinprodukten, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen und die Aufklärung der Bevölkerung über Nutzen und Risiken des Arzneimittelkonsums,
  5. die Aufklärung der Bevölkerung und Beratung der Behörden in Fragen der Gesundheit und die Stellungnahmen zu Maßnahmen und Planungen anderer Verwaltungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung,
  6. die Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens, soweit keine andere Zuständigkeit gegeben ist.

Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

 

Wie werden die Daten in den einzelnen Bereichen verarbeitet?

Im Bereich des Gesundheitsamtes werden personenbezogene Daten verarbeitet u.a. 

im Zusammenhang

  • mit Personen, die im Gesundheitsamt begutachtet werden
  • mit der Überwachung der Einhaltung des Gesetzes über das Apothekenwesen, des Arzneimittelgesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes und des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten sowie auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen
  • mit Meldungen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz)
  • mit der Chemikalienüberwachung im Einzelhandel
  • mit den Schuleingangsuntersuchungen (Schulgesetz NRW)
  • mit der Trinkwasserverordnung
  • mit der Bearbeitung von Prüfungen und dem Ausstellen von Zeugnissen für bestimmte medizinische Berufe
  • mit Hilfen für Menschen mit psychischen oder Suchterkrankungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • mit den Aufgaben, die die Betreuungsstelle der Stadt Duisburg insbesondere nach den Vorgaben des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) wahrnimmt

Hierzu zählen u.a. die Namen, Adressen, Email-Adressen sowie Telefon- bzw. Handynummern, Geburtsdaten, ärztliche Behandlungsunterlagen und Fotografien Beteiligter, aber auch von Dritten in elektronischer Form und in Papierform. Eine Weitergabe der Daten erfolgt, auch im Wege der Amtshilfe u.a. an Gerichte, andere Behörden oder beauftragte Rechtsanwälte.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen (§ 2 Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSG NW). Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Personen, für die Maßnahmen aufgrund des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) getroffen werden und von Personen, die vom Gesundheitsamt untersucht oder von dessen Maßnahmen betroffen werden.

 

Wie verarbeiten wir die Daten?

Die elektronische wie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Duisburg. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

 

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten können zur Erhaltung von Beweismitteln bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden, soweit nicht durch gesetzliche Regelungen andere kürzere oder längere Aufbewahrungsfristen vorgegeben sind.

 

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.

 

Recht auf Berichtigung

Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

 

Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung 

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

 

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

  

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.