Städtebauliche Sanierung
Gesetzlich geregeltes Verfahren gemäß §§ 136 ff BauGB, um städtebauliche Missstände zu beheben bzw. zu verbessern.
Gesetzlich geregeltes Verfahren gemäß §§ 136 ff BauGB, um städtebauliche Missstände zu beheben bzw. zu verbessern.
Die Bombe wurde inzwischen entschärft. Die Straßensperren und alle Beschränkungen sind aufgehoben.