Parkausweis für Gewerbetreibende in Bewohnerparkbereichen
Gewerbetreibende in Bewohnerparkbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in diesem Bereich beantragen.
Details
Dokumente
Personalausweis
Gewerbeanmeldung
Fahrzeugschein
HINWEIS: Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persönliche Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Melden Sie sich hierzu bitte telefonisch bei den auf dieser Seite genannten Mitarbeiter*innen. Die Beantragung ist auch weiterhin per Briefpost oder E-Mail möglich.
Gebühren
120,- € für ein Jahr
Bei Verlust des Ausweises, Kennzeichenwechsel oder Wechsel der Bewohnerzone ist eine Gebühr in Höhe von 12,00 € zu entrichten.
Eine Barzahlung ist NICHT möglich!
Bemerkung
Die Regelung gilt für Inhaber von Handwerksbetrieben oder Einzelhandelsgeschäften, die in Bewohnerparkbereichen ihren Betrieb haben. Sie dürfen jedoch nicht Bewohner sein oder über einen eigenen Stellplatz verfügen.