Leitungskoordinierung, Genehmigung
Baumaßnahmen im Duisburger Straßenbereich, die die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen betreffen.
Details
Dokumente
- Art der Maßnahme
- Beginn der Maßnahme
- Geplante Dauer
- Planausschnitt aus dem die Örtlichkeit hervorgeht betroffene Straßen müssen benannt werden)
Gebühren
Genehmigungen nach § 68 Telekommunikationsgesetz sind gebührenpflichtig.
Bemerkung
Zur Vermeidung von Mehrfachaufbrüchen im gleichen Straßenbereich ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen für:
Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, etc.)
Entsorgungsleitungen (Kanal)
Versorgungseinrichtungen (Schaltkästen, Trafostationen, etc.)
Sonstige Einbauten (Wartehallen, Postablagekästen, etc.)
Mehrere Maßnahmen im gleichen Bereich können dann besser zeitlich abgestimmt werden.
Sollten Gehwegaufbrüche/Straßenaufbrüche beispielsweise aufgrund von Baumaßnahmen an privaten Gebäuden erforderlich sein, so ist dies im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Projektmanagement Straßenverkehrsraum | 0203 94000 |
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Herr Ralf Gronwald | Telekommunikation/Breitbandausbau | Sachbearbeiter | 0203 283-8815 | |
Herr Robert Hirschler | Telekommunikation/Breitbandausbau | Sachbearbeiter | 0203 283-4439 | |
Herr Kenan Kirici | Telekommunikation/Breitbandausbau | Sachbearbeiter | 0203 283-4341 | |
Herr Andreas Schille | für die Stadtbezirke 91, 92, 93 | Sachbearbeiter | 0203 283-2570 | |
Herr Michael Schwalme | für die Stadtbezirke 95, 97 | Sachbearbeiter | 0203 283-4423 | |
Frau Sandra Swierzy | für die Stadtbezirke 94, 96 | Technische Sachbearbeiterin | 0203 283-8679 |