Um private Grundstücke mit Kraftfahrzeugen zu erreichen, müssen in der Regel öffentliche Verkehrsflächen gequert werden. Dies stellt eine Benutzung über den üblichen Gebrauch hinaus dar. Für eine solche Grundstückszufahrt (in der Regel 3 m Breite) muss vom Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ein Antrag bei der Stadt Duisburg gestellt werden.
Antrag Grundstückszufahrt (siehe "Links und Downloads“)
Skizze der Grundstückssituation incl. des geplanten Zufahrtsbereiches
Gebühren
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem individuellen Aufwand. Sie sind in voller Höhe von Antragsteller oder Antragsstellerin zu tragen.
Zu den Kosten zählen:
Herstellung der Grundstückszufahrt (Bordsteinabsenkung, Pflasterung usw.)
Kosten der Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AöR
ggf. Kosten für Veränderung der Straßeneinrichtungen (Laternen, Schilder o.ä.)
Das Antragsverfahren selbst ist kostenlos.
Rechtsgrundlage
§ 16 StrWG NRW (Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen)
Bemerkung
Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit der Skizze an das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement. Dort wird er geprüft und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen genehmigt. Die weitere Bearbeitung erfolgt durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AÖR. Mit diesen muss dann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
Bitte wenden Sie sich in jedem Fall zunächst an das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement.