Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Duisburg ist bestrebt, ihre Internetseite www.duisburg.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de. Sie gilt nicht für verlinkte externe Angebote, Fremdinhalte sowie eingebundene Fachverfahren und Portale Dritter.
Geltendes Gesetz
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 orientiert sich die Stadt Duisburg beim Aufbau ihrer Internetseite an folgenden Bestimmungen:
- Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), insbesondere § 10e
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW), insbesondere §§ 3 und 4
- Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aufgrund der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der BITV NRW sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.
Prüfmethode
Die Überprüfung beruht auf einer Selbstbewertung: Im September 2026 wurde eine Stichprobe zentraler Bereiche des Internetauftritts (u. a. Startseite, Themen- und Übersichtsseiten, Formular- und Inhaltsseiten sowie eingebundene Dokumente) manuell anhand ausgewählter Prüfschritte der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) untersucht.
Barrierefreie Funktionen
Zur Unterstützung der Zugänglichkeit stehen auf www.duisburg.de unter anderem folgende Angebote bereit:
- Ausgewählte Inhalte in Leichter Sprache
- Die Assistenzsoftware Eye-Able (u. a. Vorlesefunktion, Kontrast- und Schriftanpassung, Lesehilfen)
- Videos in Deutscher Gebärdensprache zu zentralen Themen, u. a. zur Nutzung der Webseite und zu dieser Erklärung
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- PDF-Dokumente, Formulare und Broschüren: Ein Teil der auf der Website bereitgestellten Dokumente ist noch nicht durchgängig barrierefrei (z. B. fehlende Dokumentstruktur/Tags, fehlende Alternativtexte). Dies betrifft vor allem ältere, vor 2023 eingestellte Dokumente. Die schrittweise Umstellung erfolgt fortlaufend.
- Eingebundene Kartenanwendungen und Geodaten (z. B. Stadtplan- und Kartenausschnitte): Es handelt sich um fertige, von einem externen Anbieter eingebundene Produkte, die derzeit nicht vollständig barrierefrei bedienbar sind.
- Eingebundene externe Videos: Nicht bei allen eingebundenen Videos liegen durchgängig Untertitel bzw. eine Audiodeskription vor.
- Linktexte wie „mehr“: Auf verschiedenen Übersichtsseiten ist der Linkzweck einzelner, wiederkehrender Linktexte außerhalb des visuellen Umfelds (z. B. für Screenreader-Nutzende in einer Linkliste) nicht in jedem Fall eindeutig erkennbar.
- HTML-Struktur: Einzelne, historisch gewachsene Seitenbereiche enthalten noch nicht vollständig valide bzw. für Barrierefreiheit relevante Auszeichnungen (z. B. Syntaxfehler im HTML-Code).
- Verlinkte externe Angebote: Verlinkungen zu externen Anwendungen, Fachverfahren oder Webpräsenzen außerhalb von www.duisburg.de können auf Inhalte führen, die nicht barrierefrei sind und deren Barrierefreiheit nicht durch die Stadt Duisburg verantwortet wird.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17.09.2026 erstellt und auf Basis der oben beschriebenen Selbstbewertung zuletzt überprüft. Die Erklärung wird mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Website überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Barrieren melden und Feedback
Sollten Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.duisburg.de auffallen oder haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internetangebots, wenden Sie sich bitte an uns:
Stadt Duisburg
Burgplatz 19
47051 Duisburg
Telefon: 0203 94000
E-Mail: infostadt-duisburgde
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren
Wurde nach Ihrem Feedback an die Stadt Duisburg keine zufriedenstellende Lösung gefunden, oder hat die Stadt Duisburg Ihnen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage geantwortet, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung bei Konflikten zwischen öffentlichen Stellen und Menschen mit Behinderungen (§§ 10d, 10e BGG NRW, §§ 9 ff. BITV NRW). Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde
Telefon: 0211 855-3451