Informationen zur EU-DSGVO

Beschreibung

Beschreibung

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Verantwortlicher

Stadt Duisburg

Der Oberbürgermeister

Burgplatz 19

47051 Duisburg

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzstadt-duisburgde

 

Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Das Hauptamt nimmt die Aufgaben

  • IT-Management,
  • Organisation/Stellenplan,
  • Einkauf und Service sowie
  • Controlling,
  • Koordinierung Öffentlichkeitsarbeit und
  • Querschnittsfunktionen 

für die Stadt Duisburg wahr. Hierfür werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

 

Wie werden die Daten in den einzelnen Bereichen verarbeitet?

Im Hauptamt werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Einkaufsprozess der Stadtverwaltung verarbeitet. Hierzu zählen:

  • Name, Adressdaten, Ansprechpartner*innen und Mail-Adressen der Anbieter, Auftragnehmer und Geschäftspartner,
  • Kontodaten der Auftragnehmer und Geschäftspartner sowie
  • vergabe- und vertragsrelevante Daten der Auftragnehmer und Geschäftspartner

Eine Weitergabe der Daten erfolgt an das beauftragende Fachamt, das Rechnungsprüfungsamt, das Amt für Rechnungswesen und Steuern sowie im Falle eines vergaberechtlichen Verfahrens an das Rechtsamt.

 

Des Weiteren werden die Daten der Vertragsnehmer und der Ansprechpartner*innen für technische Verfahren und Wartungsverträge des Hauptamtes und der Stadt Duisburg verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt an die anfordernden Fachämter. Im Rahmen der Rechnungsstellung erfolgt eine Weitergabe an das Amt für Rechnungswesen und Steuern und im Zusammenhang von Unregelmäßigkeiten an das Rechnungsprüfungsamt.

 

Für die Administration des Ratsinformationssystems werden Daten

- Name, Faktionszugehörigkeit,

- Adresse, Mail-Adresse und, wenn bereitgestellt,

- Telefonnummer

der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger*innen und Einwohner*innen gespeichert und den Nutzern des Ratsinformationssystems zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus werden

- Name, Amtsadresse und dienstliche Telefonnummer

der an dem Ratsinformationssystem als Schriftführer*in bzw. Vorlagenverfasser*in beteiligten Mitarbeiter*innen in dem System hinterlegt. Diese Daten werden nicht externen Dritten zur Verfügung gestellt.

 

In der Postlogistik werden für den Postversand die Adressdaten

  • Name und Anschrift

der Mandatsträger*innen des Rates der Stadt gespeichert und verarbeitet. Diese werden von der „Stabsstelle Ratsangelegenheiten“ zur Verfügung gestellt.

 

Für die Abonnent*innen des Amtsblatts der Stadt Duisburg werden

  • Name,
  • Adresse,
  • Vertragsgegenstand und, wenn angegeben, -
  • Auftrags-/Bestellnummer

gespeichert. Die Daten werden im Rahmen der Rechnungsstellung an das Amt für Rechnungswesen und Steuern weitergegeben.

 

Im Rahmen des Antragsverfahrens zur Stadtwappennutzung werden

  • Name, -
  • Adresse und, wenn angegeben, -
  • Mail Adressen

verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

 

Zudem werden beim Hauptamt personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Beschaffung von Dienstausweisen verarbeitet.

Hierzu zählen:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum der Mitarbeiter*innen
  • Foto
  • Personalnummer

Die Daten werden an einen externen Auftragnehmer weitergeleitet und nach Abschluss des Herstellungsprozesses gelöscht. Nur die Daten, die für den "laufenden Betrieb/Nachhaltungsprozess" unbedingt erforderlich sind, werden gesondert gespeichert. In jedem Fall werden jedoch das Foto und das Geburtsdatum der jeweiligen Mitarbeiter*innen gelöscht.

 

Wie verarbeiten wir die Daten?

Die elektronische wie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Duisburg. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

 

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten können zur Erhaltung von Beweismitteln bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden, soweit nicht durch gesetzliche Regelungen andere kürzere oder längere Aufbewahrungsfristen vorgegeben sind.

Gelangen personenbezogene Daten an das Hauptamt und ist eine Zuständigkeit für die Verarbeitung nicht gegeben, werden sie spätestens nach drei Jahren gelöscht.

 

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

 

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.

 

Recht auf Berichtigung

Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

 

Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

 

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

 

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.