Zeugnisse

Beschreibung

Beschreibung

Zeugnisse werden von den Schulen halbjährlich zu festgelegten Terminen ausgestellt. Ersatz für abhanden gekommene Zeugnisse werden grundsätzlich nur von den Schulen ausgestellt. Der Verbleib von Zeugnisunterlagen nicht mehr bestehender Schulen kann beim Amt für Schulische Bildung erfragt werden.

Jede Schülerin/jeder Schüler erhält halbjährlich von der besuchten Schule ein Zeugnis. Das Zeugnis gibt Auskunft über den erreichten Lernstand und/oder erreichten Abschluss. Fragen zur Notengebung, insbesondere zur Versetzung, können daher nur direkt mit der Schule geklärt werden.

Ersatzzeugnisse werden nur von der Schule ausgestellt. Hierbei ist zu beachten, dass Zeugnisse in der Regel nur 10 Jahre aufbewahrt werden. Lediglich Abschlusszeugnisse werden 50 Jahre aufbewahrt. Für die Erteilung eines Ersatzzeugnisses ist die persönliche Vorsprache bei der Schule und die Legitimation (Personalausweis) erforderlich.
Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall die jeweilige Schule.

Für die Anerkennung ausländischer Zeugnisse oder Bildungsnachweise, die in der früheren DDR erworben wurden, ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Auch hier ist eine vorherige Terminabsprache (Tel.: 0211 475-0) zwingend erforderlich.

Die Beglaubigung von Zeugniskopien kann in den Bürgerservicestellen der Bezirksämter innerhalb der Öffnungszeiten gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr vorgenommen werden.