Beschulung neuzugewanderter Kinder

! ! ! Achtung, persönliche Vorsprachen im Beratungszentrum sind derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ! ! !

Beschreibung

Beschreibung

Alle nach Deutschland zugewanderten Kinder und Jugendliche unterliegen der Schulpflicht, sobald sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Duisburg haben. Dies gilt auch für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht.
Neuzugewanderte Kinder bedürfen in der Regel aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse einer besonderen Förderung. Diese Erstförderung endet grundsätzlich nach zwei Jahren, anschließend werden die Kinder in eine Regelklasse integriert. Eine eigenständige Anmeldung an einer Schule ist somit nicht möglich. Sobald die Kinder in Duisburg gemeldet sind erfolgt automatisch eine Einladung zur Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum. Anschließend wird die erforderliche Gesundheitsuntersuchung, zu der gesondert eingeladen wird, durchgeführt. Abschließend erfolgt die Zuweisung zu einer Schule durch das Schulamt der Stadt Duisburg.

 

Informationstexte und Audiodateien zur Einschulung in verschiedenen Sprachen
Bei der Einschulung von neuzugewanderten Kindern müssen einzelne Stationen im Anmeldeprozess durchlaufen werden. Damit dieser Prozess für die Zielgruppe verständlicher wird, stellt das Amt für Schulische Bildung in Kooperation mit der Schulaufsicht, dem Kommunalen Integrationszentrum und mit Unterstützung von Duisburger Lehrer*innen des Herkunftssprachlichen Unterrichts Audiodateien und Texte in den gängigsten Sprachen zur Verfügung.

Sie finden die Texte und Sprachdateien unter weitere Links und Download.