Beistandschaften

Beistandschaft beschreibt die Hilfe des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

Beschreibung

Beschreibung

Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei

- der Feststellung der Vaterschaft

- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil

Derjenige Elternteil kann eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Dieser wird im Beratungsgespräch aufgenommen. Das Jugendamt wird damit als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Ihr Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.