Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Beschreibung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Duisburg bestehen.
Sie wird z.B. bei der Konzessionserteilung für Gaststätten, Trinkhallen, Imbisse etc., für Maklererlaubnisse, für Pfandleiher- oder Versteigerungsgewerbe oder für die Anmeldung von Spielhallen benötigt.
Die Ausstellung erfolgt durch das Amt für Rechnungswesen und Steuern. Wir empfehlen, die Unbedenklichkeitsbescheinigung - formlos - per Post (Amt für Rechnungswesen und Steuern, 47049 Duisburg), per Fax unter 0203/283-4473 oder per E-Mail unter steuersachbearbeitungstadt-duisburgde zu beantragen, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden. Geben Sie bitte an, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird. Sie erhalten die Bescheinigung umgehend per Post zugesandt. In dringenden Fällen können Sie die Bescheinigung auch vor Ort abholen. Vereinbaren Sie hierzu bitte vorab telefonisch einen Termin.
Folgende Daten sind für die Erteilung der Bescheinigung erforderlich:
Privatperson |
Juristische Person (z.B. GmbH) |
Name |
Name |
Geburtsdatum |
Handelsregisternummer |
Aktuelle Anschrift |
Sitz der Firma |
Sofern Sie (zusätzlich) eine Bescheinigung des Finanzamtes über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit benötigen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt. Sie erhalten bei der Stelle, die Sie zur Beschaffung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung auffordert, Auskunft, welche der Bescheinigungen Sie vorlegen müssen.
Zur Kontaktaufnahme per Telefon rufen Sie bitte den angegebenen Nebenanschluss gemäß dem Buchstabenbereich an, mit dem Ihr Nachname, bzw. Ihr Firmenname anfängt:
Buchstabenbereich |
Rufnummer |
A - Box |
0203/283 2769 |
Boy - Eld |
0203/283 2272 |
Ele - Gie |
0203/283 2377 |
Gif - Jes |
0203/283 3114 |
Jet - Luj |
0203/283 6717 |
Luk - Oe |
0203/283 2253 |
Of - Reh |
0203/283 2248 |
Rei - Stah |
0203/283 5842 |
Stai - War |
0203/283 8457 |
Was - Z (Zahlen; Sonderzeichen) |
0203/283 3182 |