Jahresübersicht über die steuerungsrelevanten Beteiligungsunternehmen der Stadt Duisburg (zuvor Beteiligungsbericht)

Beschreibung

Beschreibung

Für die Wirtschaftsjahre städtischer Beteiligungsunternehmen bis 2018 wurden Beteiligungsberichte auf der Grundlage des § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 49 Abs. 2 und § 52 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen erstellt.

Zu Beginn des Jahres 2019 sind die Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) sowie Neuregelungen der GO NRW in Kraft getreten.   

Demnach sind gemäß §§ 116a Abs. 3, 117 GO NRW nur noch die Gemeinden zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes verpflichtet, die die Möglichkeit der Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses in Anspruch nehmen. Die diesbezüglichen Größenmerkmale werden von der Stadt Duisburg überschritten, so dass weiterhin ein Gesamtabschluss aufzustellen ist.

Für die Stadt Duisburg wurde daher beschlossen, dass für die Wirtschaftsjahre städtischer Beteiligungsunternehmen ab 2019 an Stelle eines Beteiligungsberichtes eine zusammenfassende „Jahresübersicht über die steuerungsrelevanten Beteiligungsunternehmen“ erstellt wird (siehe Drucksache-Nr. 19-0692 zu der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg am 01.07.2019).

Die Jahresübersicht bündelt alle wesentlichen Angaben über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Duisburg und dient damit als zentrales Informationsinstrument.

Der Übersicht vorangestellt sind ein Anteilsverzeichnis im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 10 KomHVO NRW sowie eine Darstellung der verselbstständigten Aufgabenbereiche im Sinne der §§ 52, 53 KomHVO NRW, ergänzt durch grafische Darstellungen.

Die Einzeldarstellung der steuerungsrelevanten Beteiligungsunternehmen orientiert sich grundsätzlich an dem Beteiligungsbericht in bisheriger Form und zeigt unter anderem die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der jeweiligen Wirtschaftsjahre sowie die personelle Besetzung der Organe der Beteiligungsunternehmen.