Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Viele Kinder und Jugendliche sind jedoch aus verschiedensten Gründen (gesellschaftliche Entwicklungen, Überforderung der Eltern etc.) auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise Unterbringung in Pflegefamilien oder Heimunterbringung angewiesen.

In Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) entscheidet die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die jeweils erforderliche und geeignete Hilfe. Dabei geht sie soweit wie möglich auf die Wünsche der Leistungsberechtigten ein. 

Zu den Leistungen und Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:

  • die Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. Heime, Wohngruppen, betreutes Wohnen) und in Pflegestellen
  • die Gewährung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte und von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen in ambulanter (z.B. Legasthenie-/Dyskalkulietherapie), teilstationärer (z.B. Integrationshorte, Heilpädagogische Tagesstätten) und stationärer Form (z.B. in Heimen, Pflegefamilien, Wohngruppen)
  • die familienergänzenden Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit, der Jugenderholung und der Familienbildung
  • die Unterbringung in Einrichtungen für Mütter/Väter und Kinder
  • die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
  • die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
  • die Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten privater und freier Träger (z.B. Kinderkrippen, -gärten, -horte, Mittagsbetreuung)
  • die Übernahme der Kosten für die Betreuung von Kindern in Tagespflege

Zugang zu den Hilfen erlangen die Hilfesuchenden entweder direkt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe oder über den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Hier entlang.