Führerscheinumtausch: Stadt Duisburg erweitert Terminangebot
2. März 2026
Die Stadt Duisburg erleichtert den Pflichtumtausch alter Führerscheine und stellt zusätzliche Terminkontingente zur Verfügung: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Antrag auch wieder in den sieben Bürger- Service-Stationen stellen. Weiterhin ist auch der Führerscheinumtausch in der Fahrerlaubnisbehörde in Duisburg-Neumühl möglich.
Mit der Ausweitung des Angebots reagiert die Stadt Duisburg auf die weiterhin hohe Zahl von Führerscheinumtauschanträgen und schafft damit zusätzliche Möglichkeiten für die Antragstellung im gesamten Stadtgebiet.
In der aktuellen Umtauschphase sind alle zwischen 2002 und 2004 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine betroffen. Stichtag für den spätesten Umtausch ist hier der 19. Januar 2027. Daher wird empfohlen, den Antrag möglichst früh zu stellen, um rechtzeitig einen neuen Führerschein zu erhalten. Der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit – ähnlich wie ein Personalausweis.
Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkarten-Führerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.
Termine für den Pflichtumtausch von Führerscheinen können ab sofort über www.duisburg.de/termine (Öffnet in einem neuen Tab) bei den Bürger-Service-Stationen und beim Straßenverkehrsamt gebucht werden.
Betroffene benötigen ein biometrisches Passfoto auf Papier. Die Gebühren betragen 31,60 Euro mit Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Post. Eine persönliche Abholung ist im Bürgerservice nicht möglich. Wer seinen Führerschein persönlich abholen möchte, kann den Antrag weiterhin nur im Straßenverkehrsamt stellen.
Hintergrund:
Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Das geschieht stufenweise:
Alle Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 mussten bereits stufenweise bis zum 19. Januar 2025 getauscht worden sein. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033