Jahresbilanz 2025: Straßenverkehrsamt stellt statistische Zahlen vor
13. Januar 2026
Zulassungen, Genehmigungen und mehr: Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie der Personen- und Güterverkehr des Straßenverkehrsamtes kümmern sich in Duisburg um alle Dienstleistungen rund um die Verkehrsmobilität. Wie haben sich die Zahlen 2025 entwickelt? Das Amt zieht Bilanz.
Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde ist für alle Führerscheinangelegenheiten (wie beispielsweise Umtausch, Erteilung, Neuerteilung), Eignungsüberprüfungen, Verzicht auf die Fahrerlaubnis, Maßnahmen nach dem Punktesystem sowie Fahrlehrerlaubnis- und Fahrschulangelegenheiten zuständig.
Im Jahr 2025 haben die Mitarbeitenden insgesamt 27.911 Fahrerlaubnisanträge bearbeitet (2024: 26.957). Dabei handelte es sich unter anderem um Anträge auf begleitetes Fahren ab 17 Jahren, Ersterteilungen, Erweiterungen sowie Neuerteilungen von Fahrerlaubnissen.
Darüber hinaus gab das Team 1.313 Fahrerkarten aus (2024: 1.565). Diese personengebundenen Nachweise mit Speicherchip dokumentieren Fahr- und Arbeitszeiten. Davon entfielen 40 Fahrerkarten auf Frauen (2024: 42).
Die Zahl der Fahrverbote blieb nahezu konstant. 2025 hat das Amt 1.434 Fahrverbote registriert, im Vorjahr waren es 1.476. Weiterhin ist ein deutlicher Anstieg bei den Anträgen auf Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (Taxi/Mietwagen) zu verzeichnen. Insgesamt wurden 1.159 Anträge gestellt (2024: 986; 2023: 852; 2022: 647).
Im Jahr 2025 gab es 20.373 persönliche Vorsprachen bei der Fahrerlaubnisbehörde (2024: 19.302). Davon entfielen 1.664 auf Notfalltermine. Deutlich angestiegen sind zudem die Führerschein-Umtauschvorgänge, insbesondere im Rahmen des Pflichtumtausches, mit 7.874 Fällen (2024: 5.150).
Auch den sogenannten „Walk-by“-Schalter, an dem Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich sind, haben die Duisburgerinnen und Duisburger häufiger genutzt. Mehr als 6.400 nahmen dieses Angebot in Anspruch (2024: 4.100). Insgesamt stieg die Zahl der Vorsprachen damit auf mehr als 28.437 (2024: 23.400).
Im Bereich der Fahreignung hat die Behörde 263 Fahrerlaubnisse entzogen (2024: 372). Zusätzlich verzichteten 300 Personen im Rahmen von Eignungsprüfungen freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis. Gerichte haben zudem 190 Fahrerlaubnisse entzogen (2024: 234) sowie weitere 98 Fahrerlaubnisse sichergestellt (2024: 119). In 2.607 Fällen ordnete die Fahrerlaubnisbehörde medizinisch-psychologische oder fachärztliche Gutachten an (2024: 1.598).
Bei Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhabern in der Probezeit hat das Team insgesamt 1.063 Maßnahmen angeordnet, darunter Aufbauseminare und Verwarnungen. Im Rahmen des Punktebewertungssystems erfolgten 2.202 Maßnahmen, davon 1.814 Ermahnungen (1. Stufe) und 388 Verwarnungen (2. Stufe). Darüber hinaus gingen über 2.213 Mitteilungen und Anzeigen von Polizei und Gerichten zur Eignungsüberprüfung ein.
Positiv zu vermerken ist die Entwicklung im Bereich der Fahrlehrerlaubnisse. Trotz anhaltenden Fahrlehrermangels konnten im vergangenen Jahr 15 Fahrlehrererlaubnisse erteilt werden (2024: 20; vor zehn Jahren: 3).
Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes kümmert sich neben der Zulassung von Fahrzeugen unter anderem auch um die Umschreibung von Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen, Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen oder Kfz-Ersatzpapiere.
In Duisburg gab es im Jahr 2025 insgesamt 69.243 Zulassungen für Pkw, Motorräder, Roller, Lkw, Busse und andere Fahrzeuge. Im Jahr 2024 waren es 68.479 Zulassungen. Aktuell sind insgesamt 306.526 Fahrzeuge in Duisburg zugelassen. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 waren es 277.514 Fahrzeuge. Insgesamt erfolgten im vergangenen Jahr 11.545 Neuzulassungen, im Jahr 2024 waren es 13.008. Abgemeldet wurden 44.274 Fahrzeuge (2024: 38.959).
Die Zahl der Elektro- und Hybridfahrzeuge in Duisburg hat seit 2016 zugenommen: Im Jahr 2016 gab es nur 79 Elektrofahrzeuge und 598 Hybridfahrzeuge. 2024 zählte die Zulassungsbehörde 5.583 Elektrofahrzeuge sowie 15.776 Hybridfahrzeuge. Im Jahr 2025 waren es 6.994 Elektrofahrzeuge sowie 19.957 Hybridfahrzeuge.
Personen- und Güterverkehr
Der Bereich Personen- und Güterverkehr ist unter anderem Genehmigungsbehörde für den gewerblichen Güterverkehr. Eine große Herausforderung für die Bearbeitung der Anträge zur Durchführung von Schwer- und Großraumtransporten war im vergangenen Jahr die Baustellensituation im Stadtgebiet Duisburg, wie beispielsweise die A40-Rheinbrücke, der A3-Brückenneubau am Kreuz Kaiserberg und die Herabsetzung der Belastbarkeit der A 59 im Bereich der Berliner Brücke, was zur Umfahrung über das Duisburger Stadtgebiet führte. Die Mitarbeitenden mussten aufgrund von vorübergehenden Sperrungen bei der Streckenführung Umleitungen vorgeben.
Insgesamt haben sie 2.583 Anträge genehmigt und 7.121 Anhörungen, beispielsweise für die Fahrt durch Duisburger Stadtgebiet, bearbeitet. Zusätzlich hat das Team 768 verkehrsrechtliche Anordnungen erstellt. Dabei handelt es sich um spezielle Regelungen mit Auflagen zum Schutz der Infrastruktur oder der Verkehrssicherheit. Sie können beispielsweise die Vorgaben bestimmter Routen, Zeitfenster für die Durchführung des Transports oder die Begleitung durch Sicherungsfahrzeuge umfassen.
Online-Termine
Grundsätzlich ist ein Besuch der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes nur mit einem gebuchten Online-Termin möglich: www.duisburg.de/termine.
Im Straßenverkehrsamt arbeiten rund 90 Mitarbeitende sowie Auszubildende aus den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Personen- und Güterverkehr.