Stadt Duisburg informiert über das Glasverbot bei den Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm
2. Februar 2026
In der Vergangenheit kam es bei den Karnevalsveranstaltungen in den Duisburger Ortsteilen Wehofen und Serm zu einer deutlich erhöhten Menge weggeworfener Glasflaschen. Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener Glasbehälter entstand für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr.
Daher wird seit einigen Jahren ein räumlich und zeitlich begrenztes Glasverbot für die Karnevalszüge in Wehofen und Serm erlassen. Damit konnte die Situation vor Ort deutlich entschärft werden. Aus diesem Grund wird auch in diesem Jahr ein entsprechendes Verbot angeordnet.
Das Glasverbot gilt am Samstag, 14. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Marktplatz und angrenzende Straßenabschnitte in Duisburg-Wehofen. In Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am Sonntag, 15. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie für die umliegenden Straßen.
An den Zugängen zu den Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern entsorgen. Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes wird die Einhaltung des Glasverbots kontrollieren und mit den erforderlichen Zwangsmitteln durchsetzen.
Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten. Da sich die Glasproblematik bei den anderen Duisburger Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein Verbot ausgesprochen.
Weitere Informationen rund um den Karneval in Duisburg sind online unter www.duisburg.de/karneval abrufbar.