Bürger- und Ordnungsamt informiert über Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen
2. Februar 2026
Das Bürger- und Ordnungsamt führt auch in diesem Jahr bei den Duisburger Karnevalsumzügen sowie bei den großen Altweiberfeiern am Kometenplatz in Walsum sowie auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte Jugendschutzkontrollen durch.
Das Jugendschutzgesetz untersagt besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Wer hochprozentige Getränke wie Whiskey und Wodka beschaffen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift. Gezielte Kontrollen überwachen auch in diesem Jahr die Einhaltung dieser Bestimmung. Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der Kunden durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht eine Gewerbeuntersagung.
Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Karnevalsbesucher präsent.
Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und auftretenden Gefahren sowie die Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Zu den städtischen Aufgaben gehören aber nicht die von der Polizei wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten.
Die Präsenz des städtischen Außendienstes (SAD) erfolgt in diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Die Außendienstmitarbeitenden stehen für Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und werden die Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen informieren.
Der SAD ist ab dem 11. Februar, 21.30 Uhr, aufgrund umfangreicher Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 14. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 16. Februar, nicht zu erreichen. Am Freitag, 13. Februar, ist der städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter 0203 283-3900 erreichbar.
Weitere Informationen rund um den Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/karneval