Ausbildung statt Studium
Schon gewusst ? Falls Sie sich dazu entscheiden sollten, Ihr Studium nicht fortzuführen und stattdessen eine duale Berufsausbildung aufzunehmen, können Sie ggf. - je nach Ihren individuellen Voraussetzungen und sofern der Ausbildungsbetrieb diese Option unterstützt - Ihre Ausbildungszeit auf Antrag deutlich verkürzen.
Das Berufsbildungsgesetz BBiG eröffnet grundsätzliche Möglichkeiten einer Ausbildungsverkürzung aufgrund beruflicher Vorkenntnisse, schulischer Vorbildung und/oder aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und der Ausbildungsbetrieb diese Option unterstützt, muss die zuständige Kammer einem entsprechenden Antrag zuvor einer Ausbildungsverkürzung noch zustimmen.
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über Ausbildungsberufe, die aktuell im Konzern Stadt Duisburg angeboten werden sowie die bei diesen Ausbildungsberufen grundsätzlich bestehenden "Abkürzungsmöglichkeiten". Welche Ausbildungsberufe von welchen Akteuren im Konzern Stadt Duisburg angeboten werden, erfahren Sie hier:
Optionen der Ausbildungsverkürzung
Externen-Prüfung
Die unmittelbare Zulassung von Studienabbrecher/-innen als "Externe" (ohne formale Berufsausbildung) zur IHK-Abschlussprüfung erfolgt nach einer Einzelfallprüfung aufgrund der fachbezogenen Studienleistungen, der praktischen Erfahrungen und ggf. einem Fachgespräch.
Darüber hinaus ist auch noch der Erwerb eines Fortbildungsabschlusses (Fachwirt, Meister etc.) möglich. Voraussetzungen hierfür sind:
- 39 Monate Studium in einem fachverwandten Studium
- 18-monatiges fachbezogenes Praktikum/Praxistätigkeit
- mindestens 120 ECTS-Points
Wichtig
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Verkürzung der Ausbildungszeit. Vielmehr handelt es sich jeweils um eine Einzelfalllösung. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit muss - soweit der Ausbildungsbetrieb eine solche Option anbietet - bei der zuständigen Stelle (Kammer) vor oder während der Ausbildung beantragt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss zustimmen.
