Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh: Erörterungstermin des Fernstraßenbundesamtes steht fest

Das Fernstraßenbundesamt (FBA) hat im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens für den sechsstreifigen Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh den Erörterungstermin vom 16. bis voraussichtlich 22. April angesetzt. Dieser Termin dient der Verhandlung der rund 1.400 Einwendungen gegen das Vorhaben, ist damit nur den Verfahrensbeteiligten vorbehalten und deswegen nicht öffentlich.

Donnerstag, 28. März 2024 | Stadt Duisburg - Am Erörterungstermin nehmen das FBA, die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), die Einwenderinnen und Einwender, die Träger öffentlicher Belange und Umwelt- und Naturschutzvereinigungen teil. Die Einwender erhalten die Gelegenheit, ihre Betroffenheit persönlich darzulegen und sich mit der AdB auszutauschen. Ziel des Termins ist ein Interessensausgleich.

Soweit die Stadt Duisburg selbst von dem Vorhaben betroffen ist, wird sie in dem Verfahren an ihrer bisherigen Position festhalten.

„Unsere Haltung ist klar: Wir brauchen den Tunnel für die A59. Die Menschen haben eine Perspektive für mehr Lebensqualität verdient. 1400 Einwendungen zeigen, dass die Autobahngesellschaft an der Lebenswirklichkeit der Duisburgerinnen und Duisburger vorbeigeplant hat. Das machen wir nicht mit“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.

Martin Linne, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Mobilität und Sport: „Eine Auseinandersetzung mit der AdB liegt der Stadt Duisburg grundsätzlich fern. Doch stammt die Vorzugsvariante der AdB aus der verkehrsplanerischen Vergangenheit der autogerechten Stadt der 60er/70er Jahre. Sie ist mit gravierenden Nachteilen gegenüber der von der Stadt Duisburg geforderten Variante verbunden und berührt neben den Belangen der von dem Vorhaben betroffenen Bürgerschaft auch die Rechte der Stadt selbst. Deshalb fordern wir in einem ersten Schritt die Teilung der Planfeststellung, um den notwendigen Neubau der Berliner Brücke zeitgerecht zu ermöglichen und nicht weiter zu verzögern.“

Mit Beschluss vom 28. September 2023 hat sich der Rat der Stadt Duisburg zum wiederholten Male klar positioniert und den sechs-streifigen Ausbau der A 59 in der mit den Entwurfsunterlagen der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) vorgesehenen Form abgelehnt.

Bereits am 20. Juni 2022 hatte der Rat einen Forderungskatalog beschlossen, mit dem zehn Mindestanforderungen der Stadt an den sechs-streifigen Ausbau der A 59 formuliert wurden. Neben einer Überdeckelung der in Troglage verlaufenden Trasse in Hamborn und der Errichtung des sechs-streifigen Ausbaus in Tunnellage in Meiderich forderte der Rat bereits damals die Splittung der Planfeststellung in mindestens zwei Abschnitte, damit der unumstrittene Neubau der Berliner Brücke so rechtzeitig in Angriff genommen werden kann, ohne dass die zu erwartenden Auseinandersetzungen um die Trassierung der Autobahn den Baubeginn so stark verzögern, dass eine Teil- oder gar Vollsperrung der A 59 wegen Baufälligkeit der Berliner Brücke befürchtet werden muss.

Die gewählte Vorzugsvariante der AdB entspricht dem Forderungskatalog der Stadt Duisburg nicht einmal ansatzweise. Die derzeitige Planung der AdBl ässt die Erfordernisse der Raumordnung, des Städtebaus und der Belange der Bevölkerung außer Acht. Darüber hinaus sieht sie keine Splittung der Planfeststellung vor. Die hiermit verbundene massive Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse der Menschen und der städtebaulichen Entwicklung hält die Stadt Duisburg für rechtswidrig.
Diese Auffassung hat die Stadt in einer umfangreichen schriftlichen Stellungnahme ausführlich begründet und diese fristgerecht am 4. Oktober 2023 beim für die Planfeststellung zuständigen FBA in Bonn eingereicht.
Diese Stellungnahme bzw. Einwendung wird Gegenstand der anstehenden Erörterung sein.

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