Ehrenamt: Schöffinnen und Schöffen gesucht

Die Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik sucht für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 in Duisburg insgesamt 626 Frauen und Männer,

Dienstag, 17. Januar 2023 | Stadt Duisburg - die am Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, Amtsgericht Duisburg-Hamborn und Landgericht
Duisburg sowie für die gemeinsamen Schöffengerichte beim Amtsgericht Duisburg für Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen sowie für Umweltstrafsachen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das von deutschen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden kann, die bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sind und ihren Hauptwohnsitz in Duisburg haben.

In der Regel erfolgt der Einsatz an zwölf Sitzungstagen im Jahr, für die die Schöffinnen und Schöffen von der/vom Arbeitgeber/in freigestellt werden. Für die Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.

Duisburger Bürgerinnen und Bürger, die an der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert sind können sich schriftlich oder online unter Angabe der Personalien und des Berufs - oder telefonisch unter 0203/283-2745 oder 0203/283-4193 bis zum 31. März bei der Stadt Duisburg, Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik, In den Haesen 84 47198 Duisburg melden.

Ausführliche Informationen und einen Bewerbungsvordruck sind im Internet abrufbar unter https://duisburg.de/microsites/wahlen/rubrik1/wahlarten/wahl-der-ehrenamtlichen-schoeffen.php

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation