Rat der Stadt entscheidet über Satzungsbeschluss für 6-Seen-Wedau
Der Rat der Stadt Duisburg entscheidet in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. Januar, über den Satzungsbeschluss zu 6-Seen-Wedau, eines der regional größten Stadtentwicklungsprojekte. Der Satzungsbeschluss bildet den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr.1061 II -Wedau-.
Donnerstag, 23. Januar 2020 | Stadt Duisburg - Bereits 2016 startete der öffentliche Beteiligungsprozess mit der Auftaktveranstaltung in der Jugendherberge an der Kruppstraße sowie in der darauffolgenden Bürgerwerkstatt. Bei diesen Terminen wurden bereits wichtige Ideen und Bürgeranregungen gesammelt, die auch in die späteren Planungen übernommen wurden. Neben der bereits von Beginn an vorgesehen Brücke im nördlichen Bereich der Projektfläche Wedau Süd wurde beispielsweise auch der Wunsch geäußert, eine zweite Brücke vorzusehen, die den Ortsteil Bissingheim mit dem neuen Baugebiet verbindet. Diese wurde Mitte 2018 in die Planungen übernommen du damit dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nachgekommen.
Der Rat wägt zu dem nun anstehenden finalen Verfahrensschritt die öffentlichen und privaten Belange ab und entscheidet über Berücksichtigung oder Zurückweisung der einzelnen Einwendungen. Erst nach der Entscheidung des Rates erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine schriftliche Rückmeldung zu ihren Eingaben aus den vorherigen öffentlichen Auslegungen.
„Mit dem Beschluss wollen wir einen wichtigen Meilenstein zur Realisierung dieses wegweisenden Projektes für die Stadt Duisburg setzen. Mit der GEBAG als Partner sind wir optimal aufgestellt und können auf dem ehemaligen Bahngelände die Weichen für die nächsten Entwicklungsschritte stellen“, so Oberbürgermeister Sören Link.
Der Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplan-Änderung wurden im Jahr 2018 erstmalig öffentlich ausgelegt. Erwartungsgemäß hoch waren die Beteiligung sowie die Anzahl an Anregungen. Mehr als 300 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich mit mehr als 800 Anregungen, die an verschiedenen Stellen zu Anpassungen der Pläne führten. Aufgrund der Vielzahl der Anregungen und Anpassungen erfolgte im Sommer 2019 eine erneute Offenlage, bei der sich 15 Bürgerinnen und Bürger mit mehr als 25 Anregungen. Im Fokus standen bei beiden Offenlagen die Themen Verkehr, Lärmschutz, städtebauliches Konzept sowie Umwelt und Klimaschutz.
So wird beispielsweise angeregt, die klimapolitischen Ziele zu aktualisieren, da diese nicht den neusten Erkenntnissen entsprechen würden. Mit den Ausweisungen des Bebauungsplans sind jedoch keine bis geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima zu erwarten. Den Aspekten des Klimaschutzes und Anpassung an den Klimawandel wurde außerdem durch die grünplanerischen und somit mikroklimatisch wirksamen Festsetzungen des Bebauungsplans Rechnung getragen.
Zur Vermeidung sowie Verminderung von klimatischen Auswirkungen sind beispielsweise im Zuge der Planung eine Dachbegrünung der Gebäude und eine Begrünung der Tiefgaragen festgesetzt. Neben den positiven klimatischen Effekten dient eine Dachbegründung auch der Rückhaltung des Niederschlagswassers, stellt insbesondere für Insekten wertvolle Nahrungshabitate dar und trägt zur Sicherung des Biotopverbundes bei.
Die vorgebrachten Anregungen wurden so weit wie möglich in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet. Fast zweieinhalb Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss werden sie nun gemeinsam mit der Stellungnahme der Verwaltung dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 30. Januar zur Entscheidung vorgelegt.
„Für ein Projekt dieser Größenordnung ist dieser Zeitrahmen durchaus üblich, denn es muss jeder Einwand geprüft, abgewogen sowie auch oft durch neue Gutachten beantwortet werden“, weiß Martin Linne, Dezernent für Stadtentwicklung und Um-welt, die Bedeutung und Zeitverlauf des Prozesses einzuordnen. „Die fortlaufende Beteiligung der Öffentlichkeit bei diesem einzigartigen Stadtentwicklungsprojekt zeigt das Interesse der Duisburger Bürgerinnen und Bürger, die städtebauliche Entwicklung in der Stadt aktiv mitgestalten und positiv beeinflussen zu wollen.“
Sobald dann auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Rat beschlossen sowie im Anschluss die Genehmigung seitens der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt und genehmigt wurde, kann der Bebauungsplan bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich werden.
Vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses ist beabsichtigt, kurzfristig mit vorbereitenden Maßnahmen zum Beginn der Bodenaufbereitung für 6-Seen-Wedau zu beginnen. Die Zufahrt soll über die neu hergestellte Baustelleneinfahrt mit Ampel über die Masurenallee und bedarfsweise im Bereich des Ausbesserungswerks der DB südlich der neuen Gartenanlage erfolgen. Mitte Februar könnten dann voraussichtlich die Vorbereitungen für den Bau der Lärmschutzanlage sowie dem Neubau der Gartenanlage beginnen.