Attraktive Wohneigentumsförderung in NRW

Nachdem in den Vorjahren eine Förderung beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie nur sehr verhalten angenommen wurde, ist nach Ausweitung des Eigentumsförderprogramms in 2018 der Anteil der Zweiterwerbsförderung von 12,5 Prozent in 2017 auf über 50 Prozent gestiegen. Auch in diesem Jahr unterstützt das Land NRW weiterhin Familien mit zinsgünstigen Baudarlehen beim Bau oder Erwerb einer neuen oder gebrauchten, selbstgenutzten Immobilie.

Montag, 08. Juli 2019 | Stadt Duisburg - Der zuständige Beigeordnete für die Wohnraumförderung Thomas Krützberg erläutert: „Mit den Änderungen ab 2018 wird die Eigentumsförderung insbesondere für gebrauche Eigenheime und Eigentumswohnungen wieder stärker in den Focus genommen. Ich freue mich, wenn jungen Familien die Realisierung einer eigenen Immobile ermöglicht wird, die aufgrund ihres geringen Einkommens ohne die Förderung kein Eigentum erwerben könnten.“

Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einer schwerbehinderten Person, deren Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreitet. Die Grundpauschale des Förderdarlehens beträgt in Duisburg 90.000 Euro. Zusätzlich ist je Kind oder für eine schwerbehinderte Person ein Familienbonus von 15.000 Euro vorgesehen, so dass zum Beispiel einem Paar mit zwei Kindern ein Darlehen von bis zu 120.000 Euro zufließen kann. Für barrierefreie Objekte wird die Förderung um 10.000 Euro erhöht.

Besonders attraktiv ist der Teilschulderlass von 7,5 Prozent des Gesamtdarlehens. Bei einer Förderung in Höhe von zum Beispiel 120.000 Euro müssen lediglich 111.000 Euro zurückgezahlt werden und dies bei vorteilhaften Zins- und Tilgungsbedingungen fest für 20 Jahre. Zudem können die Förderempfänger einen Teil der nachzuweisenden Mindesteigenleistung durch 15 Prozent des Förderbetrages ersetzen. Darüber hinaus können förderberechtigte Haushalte nun bei Finanzierungslücken von bis zu 50.000 Euro unter bestimmten Voraussetzungen das neu eingeführte Ergänzungsdarlehen zu marktnahen Konditionen beantragen.

Mithilfe weiterer Zusatzdarlehen können gegebenenfalls behindertengerechte Baumaßnahmen oder die Herrichtung der Baufläche unterstützt werden.
Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg berät gerne über die Fördermöglichkeiten zur Wunschimmobilie. Auskünfte gibt es unter (0203) 283-2463 oder (0203) 283-2787.

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