Das Bürger- und Ordnungsamt kontrolliert bei den anstehenden Karnevalsumzügen die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

Auch Kinder und Jugendliche sollen gemeinsam mit den Erwachsenen ausgelassen Karneval feiern dürfen. Damit die heitere und fröhliche Stimmung nicht getrübt wird, sollten die Erwachsenen mit darauf achten, dass Kinder und Jugendliche nüchtern bleiben.

Freitag, 02. Februar 2018 | Stadt Duisburg - Leider endet die Karnevalsparty jedes Jahr für einige Kinder und Jugendliche beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus. In den vergangenen Jahren wurden bei den Kontrollen schon Kinder im Alter ab zwölf Jahren alkoholisiert angetroffen. Anlässlich der Duisburger Karnevalsumzüge führt das Bürger- und Ordnungsamt auch in diesem Jahr wieder Jugendschutzkontrollen durch.

Das Jugendschutzgesetz untersagt aber besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Wer für seine Stimmung gar hochprozentige Begleiter - wie beispielsweise Whiskey, Wodka, Alkopops - beschaffen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist zu beachten, dass auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt.

Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird auch in diesem Jahr durch gezielte Kontrollen überwacht.

Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der jungen Kunden durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht sogar eine Gewerbeuntersagung.

Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Karnevalsbesucherinnen und -besucher, sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Duisburger Karnevalsumzüge präsent.

Die städtischen Mitarbeiter sind für alle Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und auftretenden Gefahren, sowie die Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Zu den städtischen Aufgaben gehören aber nicht die von der Polizei wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten.

Die Präsenz erfolgt in diesem Jahr wieder durch eine zusätzliche mobile Wache beim Kinderkarneval in Hamborn, eine stationäre Wache in einem Feuerwehrcontainer am Rosenmontag und Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Der städtische Außendienst und die mobile und stationäre Einrichtung sind durch gut wahrnehmbare Beschriftungen erkennbar. Die Außendienstmitarbeiter stehen für Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und werden die Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen informieren.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation