Die Schulform "Hauptschule"
Allgemeines
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Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 – 10 (Sekundarstufe I) |
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Die Klassen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. |
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Am Ende der Erprobungsstufe ist bei entsprechenden Leistungen ein Wechsel in eine andere Schulform möglich. |
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Weiterhin ist ein Schulformwechsel bis zu Beginn der Klasse 9 auf Antrag der |
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Berufswahlorientierung und Berufsvorbereitung sind wesentliche Bestandteile des Bildungsauftrages der Hauptschule. |
Unterricht
| Der Unterricht in Klasse 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt. |
| Englisch ist als erste Fremdsprache ab Klasse 5 bis 10 Pflichtfach |
| Ab Klasse 7 wird das Angebot durch den Wahlpflichtbereich ergänzt. |
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In den Klassen 7 bis 9 können die Schülerinnen und Schüler in den Fächern Mathematik und Englisch je nach ihrer individuellen Leistungsentwicklung dem Grund- bzw. dem Erweiterungskurs zugewiesen werden. |
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Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt. Der Typ A führt zum erweiterten ersten Schulabschluss (früher Hauptschulabschluss nach Klasse 10). Der Typ B führt zum mittleren Abschluss (Fachoberschulreife). |
Abschlüsse
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Die Hauptschule vermittelt folgende Abschlüsse: |
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nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A
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nach erfolgreichem Besuch der Klasse 10 Typ B, ggf. mit Qualifikation zum Besuch
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