Meldung eines Rattenbefalls
Das Sichten einzelner Ratten spricht nicht direkt für einen Rattenbefall, von dem eine gesundheitliche Gefahr im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ausgeht.
Rattenbefall auf städtischen Verkehrsflächen
Sollten Sie einen Rattenbefall auf städtischen Verkehrsflächen (z.B. Gehwege, Straßen, Straßenbegleitgrün, Spielplätze, öffentliche Grünflächen) feststellen, können Sie sich telefonisch beim Servicecenter der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR über das weitere Vorgehen informieren und den Rattenbefall melden.
Adresse
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (WBD)
Schifferstr. 190
47059 Duisburg
Kontakt
Rattenbefall auf städtischen Grundstücken
Wenn Sie einen Rattenbefall an städtischen Gebäuden (z.B. Schulen oder Kindergärten) feststellen, können Sie sich telefonisch beim Servicecenter der Stadt Duisburg über das weitere Vorgehen informieren und den Rattenbefall melden.
Kontakt
Rattenbefall auf Privatgrundstücken
Zur Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder die sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Als Mieter wenden Sie sich daher bitte direkt an den Eigentümer/Vermieter.
Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.
Es bleibt jedem Eigentümer überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er sich - gegen Entgelt - eines gewerblichen Schädlingsbekämpfers bedient, oder die Bekämpfung mit den in Apotheken, Samenhandlungen und Fachgeschäften zu erwerbenden und für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchführt. Geeignete Fachfirmen sind z. B. unter der Rubrik "Schädlingsbekämpfung" in den Gelben Seiten zu finden. Die Zulässigkeit einzelner Rattenbekämpfungsmittel für den Privatgebrauch sollte mit dem Fachhandel abgeklärt werden.
Sollten Sie einen Rattenbefall auf Privatgrundstücken feststellen, wenden Sie sich bitte an den Grundstückseigentümer. Sofern Ihnen der Eigentümer nicht bekannt ist, möchte ich Sie bitten entweder die Bewohner des betroffenen Grundstückes nach dem Eigentümer/Vermieter zu befragen oder die Bewohner über den Missstand zu informieren, sodass diese den Vermieter informieren können.
Falls der Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksberechtigte nach Ihrer Mitteilung nicht tätig wird, können Sie den Rattenbefall per E-Mail oder schriftlich an die Stadt Duisburg, Bürger- und Ordnungsamt 32-31-1, 47049 Duisburg, melden.
Ihrer Meldung fügen Sie bitte Nachweise über die Mitteilung des Rattenbefalls an den Eigentümer bzw. Grundstücksberechtigten bei. Das Bürger- und Ordnungsamt wird Ihre Meldung prüfen und bei Bedarf die Eigentümer bzw. Grundstücksberechtigten zur notwendigen Schädlingsbekämpfung auffordern. Dies kann nur erfolgen, wenn ein tatsächlicher Rattenbefall auf dem Grundstück objektiv festgestellt wurde.