Pflichten von Hundehaltern

Ein sicheres und rücksichtsvolles Zusammenleben mit Hunden setzt voraus, dass von den Hunden keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen ausgeht. Hundehalterinnen und Hundehalter sind daher verpflichtet gewisse Regelungen einzuhalten. Verstöße gegen Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

Allgemeine Pflichten

Alle Hundehalter sind nach § 2 Abs. 1 LHundG NRW verpflichtet, Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von diesen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.