Grillen in Duisburg

Grillen macht Spaß und schmeckt, wenn man es richtig macht. Dazu gehört auch, dass man sich informiert, was an öffentlichen Stellen erlaubt ist und was nicht.

Das Wetter ist gut und ein Picknick im Freien soll es sein? Am besten noch gemeinsam grillen? Klar, warum nicht! Beachtet aber bitte folgende Dinge!

Bitte beachtet den Graslandfeuerindex:

Wir weisen darauf hin, dass nach den Bestimmungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg das Grillen bei einem Graslandfeuerindex ab 4 aus Brandschutzgründen generell, also auch innerhalb ausgewiesener Grillflächen, untersagt ist. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro, verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das maximal mögliche Bußgeld ist im Gesetz mit 25.000 Euro festgelegt.

Hitze, Trockenheit und die hohen Temperaturen sorgen zudem für steigende Waldbrandgefahr in Duisburg. 
Die Stadt Duisburg weist deshalb ausdrücklich auf das Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober hin. Ganzjährig gilt außerdem absolutes Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Täglich aktuelle Messwerte

Graslandfeuerindex

Wo darf ich grillen?

In städtischen Parks und auf städtischen Grünflächen nur an ausgewiesenen Stellen!

Das Grillen auf Straßen und Gehwegen ist übrigens nicht erlaubt, ebenso wenig das Grillen an den Rhein- und Ruhrufern!

Grillen und Feuer machen ist auf allen Waldflächen, zu denen auch zum größten Teil die 6-Seen-Platte gehört, verboten,  wegen der sehr großen Gefahr von Waldbränden (Ausnahme, der eigens dafür ausgewiesene Grillplatz)!

Klickt euch durch unsere Stadtkarte und findet Grillplätze mit und ohne Anmeldepflicht in eurer Nähe: Hier klicken (Öffnet in einem neuen Tab)

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Kurzübersicht:

Ausgewählte Plätze, gebührenpflichtig, nur mit Anmeldung

6-Seen-Platte, Grillplatz am Schmetterling
Stadtwald, Grillplatz Worringer Reitweg
Uettelsheimer See, Grillplatz                                   

Vermietung über Forsttech.net (Öffnet in einem neuen Tab)

Ohne Anmeldung

Uettelsheimer See
Toeppersee
Biegerpark
Lohheider See
Stadtpark Meiderich
Grüngürtel Bruckhausen

Wie verhalte ich mich richtig?

  • Nur handelsübliche Standgrills nutzen
  • Kein Grillen und Feuer machen auf allen Waldflächen - große Waldbrandgefahr!
  • Keine Flüssigbrennstoffe oder Brandbeschleuniger nutzen - verboten!
  • Genug Abstand zu anderen
  • Abstand zu Bäumen und Wohngegenden (min. 100 Meter)
  • Die Grünflächen nicht beschädigen
  • Den Grill stets beaufsichtigen
  • Erst Grilplatz verlassen, wenn die Grillglut vollständig gelöscht ist
  • Müll richtig in dafür vorgesehen Behälter entsorgen. Bei Überfüllung dieser über den Hausmüll entsorgen. Keinen Müll am Grillplatz hinterlassen!

Wieso kann ich nicht grillen, wo ich möchte?

Das dient dem Schutz anderer Erholungssuchender vor Qualm- und Geruchsbelästigungen. Ebenso sollen so Müllkippen, auf und Beschädigungen von öffentlichen Grünflächen verhindert werden.

Bei andauernder Hitze und Trockenheit wird ein Grillverbot ausgesprochen.

Mit welchen Strafen muss ich rechnen, wenn ich außerhalb erlaubter Flächen grille?

Solche Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Verwarngeld in Höhe von 50€ geahndet werden. Auch ein Bußgeld ist möglich. Das ist eine Einzelentscheidung. Hier wird die Höhe des Betrages je nach Schwere des Verstoßes festgelegt und kann bis zu 1.000€/ bzw. 5.000€ (verbotenes Grillen in Grünanlagen/ verbotenes Grillen im Wald) betragen! Das maximal mögliche Bußgeld ist im Gesetz mit 25.000 € festgelegt!