Bodenschutzgebiet Duisburg
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Update 01. Februar 2023: Erweiterung des Geltungsbereiches
Der Rat der Stadt hatte die Regelung im vergangenen September mit den betroffenen Bereichen südlich der Ruhr und östlich des Rheins festgelegt. Nun wird der Geltungsbereich wie geplant um das Gebiet westlich des Rheins erweitert. Die Unterlagen zur Erweiterung des Geltungsbereiches liegen vom 8. Februar bis zum 8. März öffentlich aus.
In dieser Zeit haben die Duisburgerinnen und Duisburger die Möglichkeit, sich zu dem Entwurf der Rechtsverordnung zu äußern. Der Entwurf der Rechtsverordnung kann inklusive einer Informationsbroschüre im Internet heruntergeladen werden: https://lmy.de/jxYKV (Öffnet in einem neuen Tab). Ferner liegen die Unterlagen in gedruckter Form an folgenden Stellen zur Einsichtnahme aus:
• Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Friedrich-Wilhelm-Str. 96, 47051 Duisburg, Raum 1307, montags bis freitags zwischen 8:30 und 16 Uhr mit telefonischer Voranmeldung (0203/283-5716)
• Bezirksamt Rheinhausen, Körnerplatz 1, 47226 Duisburg, Raum 209, montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr, sowie freitags zwischen 8 und 14 Uhr
Das Bodenschutzgebiet ist nach der unterschiedlichen Höhe der Bodenbelastungen und den erforderlichen Regelungen in zwei Teilgebiete gegliedert. Die Bodenbelastungen in Teilgebiet 1 sind dabei höher ausgeprägt als im Teilgebiet 2. Im Erweiterungsbereich westlich des Rheins sind keine aufwändigen Sanierungsmaßnahmen erforderlich. In diesem Gebiet reicht es aus, wenn dortige Flächen für den Nahrungspflanzenanbau auf 10 Quadratmeter je Garten begrenzt wird.
In der Geschichte Duisburgs nimmt die Schwerindustrie eine große Rolle ein. Kohle und Stahl prägten die Stadt über Jahrzehnte hinweg - und noch heute ist Duisburg der größte Stahlstandort in Europa. Das Erbe dieser Zeit ist nicht nur in Form von beeindruckenden Bauwerken, wie etwa solche im Landschaftspark Duisburg-Nord, erkennbar. Überreste dieser Vergangenheit finden sich leider auch im Boden unserer Stadt. Und zwar in Form von Schadstoffen wie etwa Blei und Cadmium. Sie entstammen industriellen Prozessen und haben sich vor allem in Form von Staub verteilt und über Jahre im Boden angereichert. Indem Teile von Duisburg als Bodenschutzgebiet ausgewiesen werden, entstehen rechtlich verbindliche Regeln, die den Umgang mit den belasteten Böden festlegen und so den Schutz der Gesundheit der Menschen sicherstellen.
Bodenbelastung
Die Stadt Duisburg hat bereits vor vielen Jahren als eine der ersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Bodenbelastungskarte erstellt, um die Belastungen in der Stadt systematisch zu erfassen und notwendige Maßnahmen ergreifen zu können. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass keine extreme Gesundheitsgefahr besteht. Dennoch ist Vorsicht geboten. Da von solchen Bodenbelastungen jedoch in erster Linie Kleinkinder, die beim Spielen belasteten Boden verschlucken könnten, und Gartenbesitzer, die selbst angebautes Gemüse verzehren, betroffen sind, hat die Stadt Duisburg bereits im Jahr 2002 Empfehlungen zum Anbau von Nutzpflanzen und Hinweise für das Verhalten spielender Kinder herausgegeben. Besonders belastete Flächen wurden zudem aufwändig saniert. Dazu zählten etwa Kinderspielplätze und Kleingartenanlagen.
Anbau von Obst und Gemüse
Um auch die gefahrenfreie Nutzung von Hausgärten in Duisburg sicherzustellen, hat die Stadt Duisburg die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit genutzt, eine Bodenschutzgebietsverordnung festzulegen. Hierin werden im Wesentlichen Vorgaben zum Anbau von Obst und Gemüse in den Hausgärten gemacht. Wichtig ist, dass weder der Anbau noch der Verzehr von Obst und Gemüse aus eigenem Anbau gefährlich sind, wenn die in dieser Verordnung beschriebenen Flächenbeschränkungen eingehalten werden. Der Rat der Stadt Duisburg hat am 19.09.2022 die Festsetzung der Verordnung beschlossen. Seit dem 01.11.2022 ist die Bodenschutzgebietsverordnung in Kraft.
Befristete Verordnung
Die Belastung der Böden wird von der Stadt Duisburg auch in Zukunft regelmäßig überprüft. Daher wurde die Verordnung auf eine Geltungsdauer von 15 Jahre befristet. Vor Ablauf der Frist werden wir die Situation erneut bewerten, um dann entscheiden zu können, ob eine Verlängerung notwendig ist. So wollen wir sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger sicher und sorgenfrei Obst und Gemüse aus eigenem Anbau verzehren können.
Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd
Das Bodenschutzgebiet wurde zunächst mit dem Geltungsbereich „Süd“ festgesetzt, der Bereiche südlich der Ruhr und östlich des Rheins umfasst. Künftig soll es aber um einen betroffenen Bereich westlich des Rheins erweitert werden. Wo genau das Bodenschutzgebiet gültig ist, können Sie auf diesen Karten einsehen:
Das Bodenschutzgebiet mit dem Geltungsbereich Süd befindet sich im Stadtgebiet östlich des Rheins und südlich der Ruhr. Es ist in zwei Teilgebiete unterteilt, wobei die Bodenbelastungen in Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim (Teilgebiet 1) deutlich höher sind als in den anderen betroffenen Teilen der Bezirke Mitte und Süd (Teilgebiet 2).
Im Teilgebiet 1 wurden bereits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durch den AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung – durchgeführt. In der Rechtsverordnung zum Bodenschutzgebiet sind allgemeine Ausführungen zur Sanierung der Hausgärten enthalten. Für nicht sanierte Grundstücke im Teilgebiet 1 ist der Anbau von Nahrungspflanzen generell nicht erlaubt.
In Teilgebiet 2 sind keine aufwändigen Sanierungsmaßnahmen erforderlich, eine Beschränkung des Nahrungspflanzenanbaus auf 10 Quadratmeter je Garten ist hier als Maßnahme ausreichend. Baum- und Strauchobst sind hiervon nicht betroffen und können weiter uneingeschränkt angebaut werden.
Viele Hintergrundinformationen zum Bodenschutzgebiet finden Sie in der ausführlichen Informationsbroschüre Bodenschutzgebiet Duisburg sowie in kompakterer Form in unserem Faltblatt.
Hier finden Sie den Verordnungstext zum Bodenschutzgebiet Duisburg, der am 01.11.2022 in Kraft getreten ist.
Bodenschutzgebiet Erweiterungsbereich West
Nach der Festsetzung des Bodenschutzgebiets Duisburg mit dem Geltungsbereich Süd wird das öffentliche Beteiligungsverfahren für die Erweiterung West durchgeführt.
Der Erweiterungsbereich West befindet sich im Stadtgebiet westlich des Rheins. Es sind hier deutlich kleinere Bereiche betroffen als im Süden. Zudem liegen westlich des Rheins auch wesentlich niedrigere Belastungen vor.
Daher gelten im Westen die Regelungen wie im Teilgebiet 2 auf der anderen Rheinseite: eine Beschränkung des Gemüseanbaus auf 10 Quadratmeter je Garten.
Den geplanten Erweiterungsbereich können Sie dem folgenden Plan entnehmen: