Engagement würdigen - Der pflegecompass

Lokale Projekte, ehrenamtlich Engagierte und pflegende Angehörige sind für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Duisburg von großer Bedeutung. Dieses Engagement soll entsprechend gewürdigt werden. Gemeinsam verleihen die Stadt Duisburg und die Pflegeberatung compass deshalb den Pflegepreis "pflegecompass".

Werden Menschen pflegebedürftig, benötigen sie ein gutes Netzwerk, das sie unterstützt und versorgt. Diese helfenden Menschen – ob pflegende Angehörige, ehrenamtlich Pflegende oder Projekte für pflegebedürftige Menschen aus der Region – zeichnen die Stadt Duisburg und die Pflegeberatung compass nun gemeinsam mit einem Pflegepreis aus.

Der Nominierungszeitraum startet am 28. August 2023. 

Astrid Neese, Dezernentin für Bildung, Arbeit und Soziales der Stadt Duisburg

„Menschen, die im Einsatz für pflegebedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger sind, verdienen unsere Anerkennung,“ betont Astrid Neese, Dezernentin für Bildung, Arbeit und Soziales bei der Stadt Duisburg. “Ihr Engagement möchten wir mit dem Pflegepreis pflegecompass sichtbar machen.“ 

„Wir als Seniorenbeirat freuen uns, dass der Pflegepreis den Fokus auf diese, oft im Verborgenen erbrachten, Leistungen richtet,“ erklärt Reinhard Efkemann, Seniorenbeiratsvorsitzender der Stadt Duisburg. „Gerne beteiligen wir uns als Teil der Jury an dem pflegecompass.“

In welchen Kategorien wird der pflegecompass verliehen?

Der pflegecompass wird in den Kategorien:

  • Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende
  • Projekte für pflegebedürftige oder pflegende Personen verliehen.

Es werden drei pflegende Personen sowie fünf Projekte ausgezeichnet.

Wer kann nominiert werden?

  • Nominiert werden kann eine Person, die direkt in die Pflege einer anderen Person eingebunden ist. Sie kann die pflegebedürftige Person als pflegende*r Angehörige*r oder ehrenamtlich pflegen (z.B. Kirchenmitglieder, HelferInnen bei Wohlfahrtsverbänden, etc.).
    Ebenfalls vorgeschlagen werden können Engagierte in der Selbsthilfe (z.B. Personen, die Selbsthilfegruppen gegründet haben und/oder leiten).
    Eine nominierte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und in Duisburg wohnen bzw. dort ihrer Tätigkeit im Bereich der Pflege nachkommen. Nicht teilnahmeberechtigt sind Personen, die ausschließlich im beruflichen Kontext pflegen.

  • Außerdem können Projekte vorgeschlagen werden, die zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Personen in Duisburg beitragen. Diese Projekte können eine dauerhafte Einrichtung sein oder temporär stattfinden, ehrenamtlich, durch Förderung oder von Einrichtungen finanziert und organisiert sein.
    Die Projekte müssen entweder ihren Sitz in Duisburg haben oder aber von den Pflegebedürftigen in Duisburg in Anspruch genommen werden können.

Wie kann man eine Person oder ein Projekt nominieren und was ist zu beachten?

  • Beim Einreichen der Nominierung sollten über das Nominierungsformular bei Privatpersonen Aussagen zu Art und Umstand der Pflege (wer wird in welcher Form von der nominierten Person gepflegt?, Wie alt ist er/sie?) oder eine kurze Beschreibung des Projektes gegeben werden.
    Außerdem geben Sie bitte an, welcher Wunsch der nominierten Person erfüllt werden kann bzw. welchen Wunsch sich Projekte mit dem Preisgeld erfüllen würden.

  • Aus den Informationen der Einträge im Nominierungsformular wird ein redaktioneller Text zu den nominierten Personen und Projekten erstellt, der, nach Rücksprache durch den Veranstalter mit der nominierten Person bzw. der Ansprechperson des Projektes, auf der Webseite veröffentlicht wird.

Die beim Einreichen der Nominierung bereitgestellten Informationen und Daten werden vertraulich behandelt und erst nach Rücksprache mit dem Nominierten veröffentlicht.

Wie werden die PreisträgerInnen ausgewählt und was erhalten diese?

Über die Vergabe der Auszeichnung wird wie folgt entschieden:

  • Eine Jury wählt aus allen Nominierungen für pflegende Angehörige oder pflegende Ehrenamtler*innen zehn Personen aus. Aus dieser Gruppe werden drei Personen bei der Preisverleihung gezogen, deren Wünsche im Wert von jeweils max. 1.000 Euro erfüllt werden. Eine Auszahlung des Preisgeldes ist nicht möglich.

  • Projekte haben im Anschluss an den Nominierungszeitraum die Möglichkeit für 14 Tage online auf der Webseite Stimmen für ihr Projekt zu sammeln. Die fünf Projekte mit den meisten Stimmen werden der Jury vorgestellt. Diese entscheidet dann in eigener Verantwortung über die Verteilung der Preisgelder. Die Preisgelder für Projekte teilen sich wie folgt auf:

    1. Platz  5.000 Euro
    2. Platz 3.000 Euro
    3. Platz  2.000 Euro
    4. Platz  1.000 Euro
    5. Platz     500 Euro

Außerdem erhalten alle nominierten Personen und Projekte eine Urkunde für ihr Engagement vor Ort. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jury setzt sich aus Vertretern der Pflegebranche und der Kommunalpolitik zusammen.  

Ab wann, bzw. bis wann können Personen oder Projekte nominiert werden?

  • Der Nominierungszeitraum startet am 28.08.2023.

  • Personen können bis zum 20.11.2023 nominiert werden. 

  • Projekte können bis zum 22.10.2023 vorgeschlagen werden.

Danach schließt sich ein Online-Voting an, bei dem Projekte Stimmen sammeln.

Die PreisträgerInnen werden voraussichtlich im Februar 2024 bei einer Preisverleihung ausgezeichnet.

AnsprechpartnerInnen

Rückfragen zum pflegecompass richten Sie bitte an pflegecompasscompass-pflegeberatungde oder telefonisch unter der Rufnummer 0221/93332-111.

Zum pflegecompass in der Stadt Duisburg!

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