Informationen zur EU-DSGVO

Beschreibung

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Verantwortlicher

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Burgplatz 19
47051 Duisburg

Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Das Amt für Personal- und Organisationsmanagement nimmt die Aufgaben 

  • Personalmarketing, -Recruiting, Personalbewirtschaftung
  • Personalbetreuung 
  • Entgeltabrechnung 
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

für die Stadt Duisburg wahr. Hierfür werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Wie werden die Daten in den einzelnen Bereichen verarbeitet?

Im Amt für Personal- und Organisationsmanagement werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Stellenbewerbungsverfahren verarbeitet. Hierzu zählen: 

- Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adressdaten, Kontaktdaten sowie weitere Daten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen. 

Eine Weitergabe der Daten erfolgt an die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, ggf. an die Schwerbehindertenvertretung und bei Stellenbewerbungen an das Fachamt.

Im Rahmen der Rechnungsstellung/-zahlung erfolgt eine Weitergabe an das Amt für Rechnungswesen und Steuern und im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten an das Rechnungsprüfungsamt.

 

Im Bereich der Personalbetreuung für Beamtinnen*Beamte und Versorgungsempfänger*innen werden darüber hinaus aus folgenden Anlässen die erforderlichen Daten gespeichert: 

- zur Abwicklung von Drittschuldnerangelegenheiten (Anschrift, Haftpflichtversicherung), 

- zur Beantwortung von Dienstaufsichtsbeschwerden (Anschrift), 

- zur Zahlung von Familienzuschlag nach dem LBesG NRW und Kindergeld nach dem EStG die Daten der Ehegattinnen*Ehegatten sowie der Kinder, Stiefkinder oder Pflegekinder (Name, Geb.-Datum, Name anderer Elternteil, Kindergeldanspruch, ggfs. Mit zuständigem Berechtigten und zuständiger Familienkasse, ggfs. Arbeitgeber/in des anderen Elternteils und ggfs. Anschrift), 

- für Sterbegeld bzw. Hinterbliebenenbezüge die Daten der Anverwandten Beamtin*des Beamten (Adresse, IBAN, Geb.-Datum, Geburtsort, Steuerklasse bzw. Steuer-ID, Krankenkasse, Heiratsurkunde, Rentenversicherungsnummer, ggfs. Arbeitgeber/in, Erwerbs- und/oder Erwerbsersatzeinkommen), 

- zur Zahlung von Kostensterbegeld die Daten der Personen, die die Kosten der Beerdigung der Beamtin*des Beamten getragen haben (Anschrift, IBAN), 

- zur Urlaubsabgeltung in Todesfällen die Daten der Erben (Adresse, IBAN, Geb.- Datum, Steuerklasse bzw. Steuer-ID), 

- zur Rückabwicklung von Altersteilzeit in Todesfällen die Daten der Erben (Adresse, IBAN, Geb.-Datum, Geburtsort, Steuerklasse bzw. Steuer-ID), 

- im Nachgang zu Versetzungen/Entlassungen zur Abwicklung von Nachversicherung und/oder Versorgungslastenteilung die Daten ehemaliger Beamtinnen*Beamten (Adresse, IBAN, Geb.-Datum, Geburtsort, Rentenversicherungsnummer), 

- zur Abwicklung von Erstattungsansprüchen der DRV im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich die Daten der geschiedenen Ehepartner*innen der Beamtin*des Beamten   (Geb.-Datum, Geburtsort, Rentenversicherungsnummer, Ehescheidung).

 

Im Bereich der Betreuung von tariflich beschäftigten Arbeitnehmer*innen werden aus nachfolgenden Anlässen Daten Dritter erhoben, verarbeitet und gespeichert: 

 - zur Abwicklung von Dienstunfallangelegenheiten (Name, Anschrift, ggfs. Haftpflichtversicherung, entsprechende Daten von Zeuginnen*Zeugen und beteiligten Dritten etc.), 

- zur Zahlung von tariflichen kinderbezogenen Vergütungsbestandteilen nach dem TVöD (Name, Geburtsname, Geb.-Datum, Geburtsort, ggfs. Arbeitgeber) und Kindergeld nach dem EStG die Daten der Ehegattinnen*Ehegatten sowie der Kinder (Stiefkinder, Pflegekinder) (Name, Geb.-Datum, Name anderer Elternteil, Kindergeldanspruch, ggfs. mit zuständigem Berechtigten und zuständiger Familienkasse, ggfs. Arbeitgeber/in des anderen Elternteils und ggfs. Anschrift), 

- für Sterbegeld die Daten der Anverwandten der Beschäftigten (Name, Adresse, IBAN, Geb.-Datum, Geburtsort, Steuerklasse bzw. Steuer-ID), - zur Urlaubsabgeltung in Todesfällen die Daten der Erbinnen*Erben (Name, Adresse, IBAN, Geb.-Datum, Steuerklasse bzw. Steuer-ID), 

- zur Abgeltung von Lebensarbeitszeitguthaben aufgrund der einschlägigen rechtlichen Grundlagen (zzt. Dienstvereinbarung) in Todesfällen die Daten der Erbinnen*Erben (Name, Adresse, IBAN, Geb.-Datum, Geburtsort, Steuerklasse bzw. Steuer-ID), 

- zur Rückabwicklung von Altersteilzeit in Todesfällen die Daten der Erbinnen*Erben (Name, Adresse, IBAN, Geb.-Datum, Geburtsort, Steuerklasse bzw. Steuer-ID), 

- zur Abwicklung von Erstattungsansprüchen der DRV im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich die Daten der geschiedenen Ehepartner*innen von Beschäftigten (Name, Geb.-Datum, Geburtsort, Rentenversicherungsnummer, Ehescheidung)

 

Im Bereich der Entgeltabrechnung werden darüber hinaus Daten von Ehegattinnen*Ehegatten, Kindern und sonstigen Unterhaltsberechtigten gespeichert, soweit das zur Abwicklung von sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten erforderlich ist. Ein Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern erfolgt auf Grundlage der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) in Verbindung mit § 28a des Sozialgesetzbuches IV. Ein Datenaustausch mit den Finanzbehörden erfolgt gemäß § 39e und §41b des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit der Abgabenordnung. 

 

Die Beihilfestelle der Stadt Duisburg bearbeitet die Beihilfeangelegenheiten Ihrer Beamtinnen*Beamten, Versorgungsempfänger*innen sowie berücksichtigungsfähige Familienangehörige in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall. Ebenfalls werden die Beihilfeangelegenheiten der Beamtinnen*Beamten von Gesellschaften im Konzern der Stadt Duisburg bearbeitet und die der Landesbeamtinnen*beamten von Duisburger Grund-, Haupt- und Förderschulen. 

 

Folgende personenbezogene Daten werden anlassbezogen verarbeitet: 

Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Zahlungsdaten sowie Daten aus den eingereichten Rechnungsbelegen und sonstigen Schriftstücken.

 

Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) werden Daten von Beschäftigten anlassbezogen erhoben, deren Kenntnis erforderlich ist, um ein zielführendes, der Gesundheit und Gesunderhaltung der*des Mitarbeitenden dienendes Betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen zu können. 

In Bezug auf die Akteure (u.a. Kursleitungen), die im Rahmen eines BEM Prozesses beteiligt sind, werden Name, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adressen, Bankverbindung und Qualifikationen gespeichert.

Wie verarbeiten wird die Daten?

Die elektronische sowie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgen auf der Grundlage von Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Duisburg. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten können zur Erhaltung von Beweismitteln bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden, soweit nicht durch gesetzliche Regelungen andere kürzere oder längere Aufbewahrungsfristen vorgegeben sind. 

Gelangen personenbezogene Daten an das Amt für Personal- und Organisationsmanagement und ist eine Zuständigkeit für die Verarbeitung nicht gegeben, werden sie spätestens nach drei Jahren gelöscht. 

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

 

Recht auf Auskunft  

Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden. 

 

Recht auf Berichtigung 

Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen. 

 

Recht auf Löschung 

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden. 

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung 

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht. 

 

Recht auf Widerspruch 

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet. 

 

Recht auf Beschwerde 

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.

Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter 

Amt für Personal und Organisationsmanagement