Zulassung eines importierten Gebraucht - Fahrzeuges aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

Beschreibung

Beschreibung

Die Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Fahrzeuges ist bei dem Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Hauptwohnort der natürlichen Person (Privatperson) liegt. Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder der Dienststelle zuständig.
Die Vorführung des jeweiligen Fahrzeuges ist immer erforderlich.