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Umtausch Führerschein - Alt gegen EU-Führerschein

Verschiedene Führerscheine

Ab dem 2. März 2026 können Sie Ihren Führerschein auch in den Bürger-Service-Stationen umtauschen. Der Umtausch ist aber auch weiter in der zentralen Fahrerlaubnisbehörde in Neumühl möglich.

Beschreibung

Wer muss den Führerschein umtauschen?

Sie leben mit Hauptwohnsitz in Duisburg und besitzen einen in Deutschland ausgestellten Führerschein (grau, rosa oder unbefristete ältere Karte)? Oder Ihr Führerschein ist beschädigt und muss ersetzt werden?

Hinweis: Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr.


Umtausch in den Bürger-Service-Stationen

Der Umtausch kann ab dem 02. März 2026 auch in allen Bürger-Service-Stationen erfolgen. 

Bitte beachten Sie hier folgende Vorgaben:

  • Es ist zwingend ein biometrisches Passfoto auf Papier mitzubringen.
  • Der neue Führerschein wird immer per Direktversand an Ihre Meldeadresse geschickt.
  • Eine Abholung vor Ort oder alternative Versandart ist nicht möglich.
  • Termine sind nur mit vorheriger Online-Terminvereinbarung in der Bürger-Service-Station möglich.

--> Online-Terminvereinbarung in der Bürger-Service-Station (Öffnet in einem neuen Tab)

Dieser Weg ist besonders einfach, wenn Sie alle Unterlagen bereits vollständig mitbringen. 

Ihr alter Führerschein wird bei der Antragstellung gelocht und befristet, sodass Sie ihn bis zum Erhalt des neuen Dokuments weiter nutzen können.


Umtausch in der zentralen Fahrerlaubnisbehörde

Die Antragsannahme ist weiterhin auch in der zentralen Fahrerlaubnisbehörde möglich. 
Nur hier stehen Ihnen alle Varianten zur Verfügung, zum Beispiel:

  • Direktversand des Führerscheins nach Hause
  • Abholung beim Straßenverkehrsamt, wenn Sie dies bevorzugen
  • Bearbeitung besonderer Fälle (z. B. DDR-Führerschein)

Wenn der Direktversand genutzt wird und alle Unterlagen vollständig vorliegen, trifft der neue Führerschein in der Regel nach wenigen Wochen per Einwurf-Einschreiben ein.

Ihr alter Führerschein wird bei der Antragstellung gelocht und befristet, sodass Sie ihn bis zum Erhalt des neuen Dokuments weiter nutzen können.

--> Onlineterminbuchung in der zentralen Fahrerlaubnisbehörde (Öffnet in einem neuen Tab)


Was passiert, wenn man zu spät umtauscht?

Laut ADAC droht bei einem verspäteten Pflichtumtausch lediglich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Für Pkw- und Motorradführerscheine ist dies keine Straftat.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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