Sie leben in Ihrer Hauptwohnung in Duisburg (sog. „Erstwohnsitz“) und besitzen einen gültigen Führerschein, den Sie um eine Fahrerlaubnisklasse erweitern möchten. Hinweis: Inhaber einer ab dem 19.01.2013 erworbenen Klasse A1 oder A2 (alte Bezeichnung: "A Leistungsbeschränkt") müssen für den Stufenaufstieg (von A1 auf A2 oder von A2 auf A) eine praktische Prüfung erfolgreich ablegen. Für Inhaber einer vor dem 19.01.2013 ausgestellten Fahrerlaubnis der Klasse „A beschränkt“ ändert sich nichts, hier müssen Sie mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein und können dann prüfungsfrei Fahrzeuge der Klasse A führen.
Details
Dokumente
Personalausweis oder Reisepass
Aktuellen Führerschein (Original und eine Kopie)
aktuelles Lichtbild (35x45mm) biometrietauglich, in Papierform. Achtung: kein QR Code!
Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe, falls noch nicht vorliegend Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Wurde Ihre zu erweiternde Fahrerlaubnis vor dem 21.10.2017 erteilt, ist zwingend ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe notwendig. Alte Bescheinigungen über „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ dürfen für eine Erweiterung oder Neuerteilung nicht mehr anerkannt werden. Tipp: Eine Auffrischung der Ersten Hilfe ist immer sinnvoll, auch wenn nicht vorgeschrieben.
Zusätzlich für die Klassen AM, A1, A2, A (Motorrad), B und BE (PKW und Anhänger), L und T (Traktoren):
Ggf. Sehtestbescheinigung Hinweis: Eine Sehtestbescheinigung ist 24 Monate gültig.
Zusätzlich für die Klassen C, CE, C1, C1E (LKW über 3,5 Tonnen):
Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)
Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E (Bus):
Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)
Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
"Leistungstest" nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
Führungszeugnis der Belegart „0“, zu beantragen beim Bürger-Service
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Bemerkung
Zur Beantragung der Erweiterung muss von Ihnen eine Unterschrift geleistet werden. Deshalb müssen Sie dazu persönlich in Ihrem jeweiligen Bezirksamt erscheinen.
Fristen
Die Ausstellung des neuen Kartenführerscheines dauert ab Antragstellung ca. 4-6 Wochen. Auch nach bestandener Prüfung dürfen bis zur Aushändigung des Kartenführerscheins die beantragten Klassen nicht gefahren werden. Bei Bedarf kann jedoch nach bestandener Prüfung ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden.