Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach dem GüKG oder Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Beschreibung
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen und darüber hinaus ein Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen haben.
Siehe unter Downloads die Datei "Liste erforderlicher Unterlagen GÜKG
Eigenkapitalnachweis, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung.
Das erforderliche Eigenkapital ist abhängig vom eingesetzten Fuhrpark. Dazu gibt es folgende Zusammensetzungen:
Fuhrpark ausschließlich zul. Gesamtmasse über 3,5 Tonnen → 9.000 Euro für das erste und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug
Fuhrpark ausschließlich zul. Gesamtmasse über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen → 1.800 Euro für das erste und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug
Gemischter Fuhrpark über 3,5 Tonnen und 2,5 Tonnen zul. Gesamtmasse → 9.000 Euro für das erste über 3,5 Tonnen, 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 Tonnen und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen
Der Nachweis muss einen Stichtag vorweisen, welcher am Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht weiter als 1 Jahr zurückliegen darf.
Gebühren
Für die Erlaubnis oder die Gemeinschaftslizenz fällt eine Gebühr in Höhe von 590,00 € an. Hinzu kommen 140,00 € pro einzusetzendes Fahrzeug und evtl. 180,00 € für die Prüfung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person.
Sollte dem Antrag nicht entsprochen werden und es zu keiner Erteilung kommen, so sind vom Antragsteller 50% der Kosten zu tragen. Keine Gebühren fallen an, wenn der Antragsteller von sich aus vor Abschluss der Bearbeitung den Antrag zurücknimmt.
Bemerkung
Bitte beachten Sie neben den Angaben unter "Was wird benötigt?" auch die Hinweise unter "Erforderliche Unterlagen" (siehe Downloads). Dort ist vermerkt, wie alt die Unterlagen für die Genehmigung maximal sein dürfen.
Fristen
Der Antrag ist 6 Wochen vor dem beabsichtigten Betriebsbeginn bzw. bei bestehenden Betrieben vor dem Genehmigungsablauf einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Die Erteilung erfolgt frühestens 4 Wochen nach vollständiger Einreichung des Antrages und aller dazugehörigen Unterlagen
Institutionen
Personen- und Güterkraftverkehr Mo - Fr : 8 bis 13 Uhr. sowie nur nach vorheriger Terminvereinbarung