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Personalbetreuung, Beihilfe

Die Beihilfestelle ist für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen für die städtischen Beamtinnen und Beamte (auch im Ruhestand) sowie für Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Haupt-, und Förderschulen im Bereich der Stadt Duisburg zuständig.

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