Die Stadt Duisburg ist als Kommune verpflichtet, ihren Beitrag zur Umsetzung der Umweltgesetzgebung von Bund und Land zu leisten. Ob es um Wasser, Boden, Abfall, Landschaft, Luft, Lärm oder den Klimaschutz geht, arbeiten wir eng mit anderen Umweltbehörden des Landes zusammen. Der gesetzliche Umweltschutz ist aber nur ein Teil unserer Aufgabe. Deshalb setzen wir auch auf freiwillige Umweltschutzaktivitäten, die Duisburgerinnen und Duisburgern, die Wirtschaft und alle anderen Akteure animieren, für den Umweltschutz aktiv zu werden.
Die Aufgaben des Amtes werden heute durch 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in zwei Abteilungen angesiedelt sind, erfüllt.
Abteilung Umweltschutz (31-1)
- Umweltinformation und -planung (31-11)
- Hochwasserschutz und Klimawandel (31-12)
Abteilung Grün (31-2)
- Grün- und Freiraumentwicklung und Kleingartenwesen (31-21)
- Untere Naturschutzbehörde, Artenschutz (31-22)
- Landschafts- und Waldentwicklung (31-23)