Außenstellen /Einwanderungsservice
Dienstleistungen und Mitarbeiter/innen
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
Willkommen - Welcome - Bienvenue - Hoşgeldin
auf den Internetseiten der Ausländerbehörde!
Wichtige Info vorab:
Innerhalb des Bundesgebiets sind die Einreise und der Aufenthalt nur mit gültigem Pass oder Passersatz gestattet.
Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis
Visum & Verpflichtungserklärung
Weitere Themen
Für den Besuch der Ausländerbehörde sind folgende Regeln zu beachten:
Ein Zutritt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ohne Termin kann kein Einlass gewährt werden.
Für die Außenstellen der Ausländerbehörde besteht nun die Möglichkeit einer direkten Online-Termin-Buchung.
Für die Außenstelle Süd und West können für alle Dienstleistungen Online-Termine gebucht werden, für die Außenstelle Nord besteht dies zunächst nur für bestimmte Dienstleistungen (Verpflichtungserklärungen).
Zukünftig sollen die folgende Kommunikationswege genutzt werden:
Beim Senden des Kontaktformulars wird die zuständige Außenstelle durch den Wohnort ausgewählt.
Bei ausländisch Studierenden und Inhaber einer Duldung ist dies anders, bitte beachten Sie die entsprechenden Fragen dazu im Kontaktformular.
Übersendung auf dem Postweg
Die Post wird eingescannt und wird Ihrer Akte kurzfristig digital zugeordnet.
Bitte reichen Sie keine Originale per Post ein und verzichten Sie auch darauf die Seiten zu klammern bzw. zu tackern!
Für ausländische Studierende ist die Außenstelle Süd für das gesamte Stadtgebiet zuständig.
Aufenthaltsrechtliche Anliegen von Fachkräften und Studierenden können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden:
Hinweise zur Post und zum Einreichen von Unterlagen
Die Ausländerbehörde wird digital! Die eingehende Post wird eingescannt und digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet. Bitte reichen Sie keine Original per Post ein und verzichten Sie auch darauf die Seiten zu klammern bzw. zu tackern!
Hinweis für Flüchtlinge aus der Ukraine
Verlängert: Befristete Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer!
Die derzeitigen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen für ukrainische Flüchtlinge bleiben gültig. Die Inhaber dieser Erlaubnisse müssen keine Verlängerung ihrer Gültigkeit beantragen und brauchen sich nicht an das Ausländeramt zu wenden.
Befristete Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer bis 2025 verlängert
Gemäß der Verordnung über die Verlängerung befristeter Aufenthaltsgenehmigungen für Ukrainer werden befristete Aufenthaltsgenehmigungen zum Zwecke des vorübergehenden Schutzes, die ab dem 1. Februar 2024 gültig waren, automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Sie wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes an Ausländer erteilt, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Die Flüchtlinge müssen zur Verlängerung der Gültigkeit nicht zur zuständigen Ausländerbehörde gehen.