Beantragung einer Ehrenamtskarte
Wer kann die Ehrenamtskarte beantragen?
Für die Ehrenamtskarte können Sie sich bewerben, wenn
- Ihr durchschnittliches ehrenamtliches Engagement mindestens 5 Stunden
pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr beträgt,
- Sie in diesem Umfang seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich tätig sind,
- Sie im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit keine Zahlungen erhalten, die
über eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten hinausgehen.
Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden, um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen.
Die Karte können alle Duisburgerinnen und Duisburger beantragen, unabhängig davon, wo sie ihr ehrenamtliches Engagement leisten.
Hinweise für Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleiter-Card (Juleica)
Sollten Sie Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Jugendleiter-Card (Juleica) sein, gibt es eine Ausnahme von den Vorgaben zum Erhalt der Ehrenamtskarte. Bei Vorlage der Juleica wird auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl verzichtet.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Abgeschlossene Ausbildung als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter
- Besitz einer gültigen Jugendleiter-Card -Juleica
- Ehrenamtliche Arbeit ausschließlich ohne Aufwandsentschädigung, die über Auslagen für die Tätigkeit oder Erstattung von Kosten hinausgeht
- Der Wohn-oder Einsatzort muss sich in Duisburg befinden.
Wie beantrage ich die Ehrenamtskarte?
Sie können die Ehrenamtskarte bei der
Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation
Anliegenmanagement und Bürgerschaftliches Engagement
Burgplatz 19
47051 Duisburg beantragen.
Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder können es sich hier als PDF-Datei herunterladen, ausdrucken und vollständig ausgefüllt beim Amt für Kommunikation einreichen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag von zwei verantwortlichen Personen der Organisation, für die Sie tätig sind, unterzeichnet werden muss.
Bei Tätigkeiten für verschiedene Organisationen, ist für jedes Engagement ein Antragsformular auszufüllen.
Für weitere Fragen und Hinweise stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Kommunikation unter der Telefonnummer: 0203 283-2830 oder per E-Mail unter aktivstadt-duisburgde zur Verfügung.
Antragsformular
Wie lange und wo ist die Ehrenamtskarte gültig?
Die Ehrenamtskarte ist zwei Jahre gültig. Das Ablaufdatum wird auf der Karte angegeben. Die Laufzeit verlängert sich nicht automatisch, eine Neubeantragung ist selbstverständlich möglich.
Die goldene Karte im Scheckkartenformat ist in allen Kommunen gültig, die sich an dem Landesprojekt beteiligen, das bedeutet, dass Sie als Duisburgerin bzw. Duisburger nicht nur die lokalen, sondern auch eine Vielzahl von attraktiven Angeboten in anderen Kommunen und die landesweiten Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.
Das Verzeichnis sämtlicher in Duisburg und NRW können Sie unter der Rubrik "Vergünstigungen nutzen" aufrufen.
Ehrenamtskarte NRW - Flyer zum Download
Jubiläums-Ehrenamtskarte - Anerkennung für langjähriges Engagement in Nordrhein-Westfalen
Zusätzlich zur klassischen Ehrenamtskarte NRW hat das Land eine Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement eingeführt. An der besonderen Ergänzung beteiligt sich die Stadt Duisburg ebenfalls. Die Karte können langjährig Engagierte erhalten, die die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen.
"Ich freue mich sehr, dass mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW die Möglichkeit geschaffen wurde, langjährig Engagierte, die bisher nicht die Voraussetzungen des zeitlichen Umfangs erfüllt haben, für ihr Engagement zu würdigen", so Oberbürgermeister Sören Link.
Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Die erforderlichen Jahre können hierbei sowohl in einer als auch in verschiedenen Organisationen geleistet werden oder geleistet worden sein. Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung und Pflege) werden akzeptiert.
Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei.
Mit der Karte, die einmalig ausgestellt wird und lebenslang gilt, können landesweit alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die landesweite Ehrenamtskarte angeboten werden.
Neben der unmittelbaren Beantragung durch langjährig Engagierte können auch Organisationen eine Person vorschlagen, die mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte ausgezeichnet werden soll.